Darf der Arbeitgeber mir während der Probezeit unbezahlten Urlaub aufbrummen?
Hallo, ich habe am 01.09 eine Ausbildung angefangen jedoch wurde ich in der zweiten Woche schon krank und fehlte dann 2 Tage und danach 1 Woche . Als ich wieder kam war ich erneut ein Tag krank. Somit war der September vorrum. Mich hat eine Abrechnung erreicht wo sie meine Arbeitsunfähigkeit in unbezahlten Urlaub umgewandelt haben. Dadurch habe ich schließlich nur 2/3 meines eigentlichen lohns erhalten. Da ich 4 Monate probezeit habe dachte ich liegt es vilt daran. Ich fehle nun seit 2 Wochen und traue mich nicht mehr dem Ausbilder ins Gesicht zu sehen. Wurde auch vorher schon mehr als einmal zurecht gewiesen. Aber meine Meinung ist wenn man Arbeitsunfähigkeit ist dann ist man Arbeitsunfähigkeit und punkt...
Würde mir sehr helfen wenn mich jemand aufklären könnte ob die oder ich im Recht sind.
7 Antworten
Das ist KEIN unbezahlter Urlaub!
Der Grund ist, dass du in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung noch KEINEN Anspruch auf Lohnfortzahlung hast. In der Zeit hättest du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei deiner Krankenkasse einreichen müssen, dann wäre die mit Krankengeld eingesprungen.
Deswegen hat man dir für die Fehltage keinen Lohn gezahlt. Die Firma handelt da völlig gesetzeskonform.
Offensichtlich hast du es versäumt, die AU deiner Kasse zu melden und die Atteste fristgerecht abzugeben. Im Nachhinein geht das nämlich nicht, da sind die Kassen sehr strikt.
Ein teures Lehrgeld... aber für die Zukunft merke es dir. Das gilt nämlich bei jedem Neuantritt einer Beschäftigung.
Das hat nichts mit dem Arzt zutun, der hat für seine Abrechnung die Krankmeldungen auch weitergereicht, es geht um den § 3 Abs. 3 EFZG. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.
DU musst den Durchschlag "zur Vorlage bei der Krankenkasse" fristgemäß bei der Kasse einreichen. Das hast du offensichtlich nicht getan.
Wenn du für alle Tage wo du nicht arbeiten warst einen Krankenschein/ Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig bei deinem Chef abgegeben hast, dürfen sie dir keinen Urlaub eintragen. Rede mit der zuständigen Personalabteilung oder dem Chef. Bist du allerdings einfach Zuhause geblieben ohne Nachweis vom Arzt, ist das mit dem Urlaub richtig.
Nicht so ganz, er hat in den ersten 4 Wochen keinen Anspruch auf Urlaub, daher bleibt nur unbezahlter Urlaub und er geht zur Krankenkasse.
Nicht so ganz, er hat in den ersten 4 Wochen keinen Anspruch auf Urlaub
Das ist falsch.
Das Beschäftigungsverhältnis (die Ausbildung) hat in der 2. Jahreshälfte begonnen. Damit besteht zwar nur ein zeitanteiliger Jahresurlaubsanspruch, der ist aber (anders als beim Beschäftigungsbeginn in der 1. Jahreshälfte, wenn der volle Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten besteht) sofort fällig - auch wenn diese Fälligkeit praktisch so nicht gefordert werden kann.
Dennoch muss der AG ihm nicht einfach so die Tage gegen den Urlaub verrechnen. Schön lieber Gerd das du wieder mit dem erhobenen Zeigefinger unterwegs bist :-)
Dennoch muss der AG ihm nicht einfach so die Tage gegen den Urlaub verrechnen.
Das ist selbstverständlich richtig, hat aber nichts mit meinem Hinweis zu tun.
Schön lieber Gerd das du wieder mit dem erhobenen Zeigefinger unterwegs bist
Unsinn! Der "erhobene Zeigefinger" ist Geste einer moralischen Belehrung.
Ich habe allerdings lediglich einen sachlich korrigierenden Hinweis gegeben.
Schlicht und ergreifend - so lange Du weniger als 4 Wochen in Deinem Ausbildungsbetrieb angestellt warst, hast Du noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung - ergo musst Du Dich bezüglich dieser Fehltage an Deine Krankenkasse wenden, um von dieser Krankengeld zu erhalten.
Soweit Du die Durchschriften Deiner jeweiligen AU-Bescheingungen fristgerecht weitergeleitet hast, wirst Du dieses auch erhalten.
Hast du rechtzeitig eine AU von deinem Arzt, beim Arbeitgeber eingereicht?
Ja , es gab einmal eine Streitigkeit wegen der Post weil nicht rechtzeitig geliefert wurde. Nachdem habe ich es jedes Mal persönlich abgegeben.
Ganz normale sache.
wenn du innerhalb des ersten Monats arbeitsunfähig wirst , bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
wenn du es versäumt hast , rechtzeitig zu beantragen dann hast du auf Deutsch gesagt Pech gehabt. Da sind die Krankenkassen eiskalt.
Also eigentlich hat mein Arzt diesen Part übernommen. Ich habe mit der Krankenkasse gar nichts zu tun gehabt.