Stellt Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung dar, hier und in vielen anderen Fällen WG Unterforderung bzw falscher Schule. Was sagst du dazu...?


23.08.2024, 06:54

Es ist leider kein Einzelfall, dass die elterliche Wahrnehmung des Rechts auf inklusive Bildung als „Kindeswohlgefährdung“ umgedeutet und damit ausgehebelt wird.

Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, kann als Obfrau im Petitionsausschuss aus Erfahrung sagen: „Wenn Schulen sich mit Jugend- oder Sozialämtern zusammentun, kann das „Elternwahlrecht“ vollends zur Makulatur werden. Denn welche „Wahl“ besteht noch, wenn unter dem Deckmantel des Kindeswohls Kinder zu Störfaktoren erklärt werden?“

Was geschehen kann, wenn die Sorgeberechtigten dennoch auf Inklusion bestehen und sich aus der Sicht von allgemeinen Lehrkräften, Sonderpädagogen, Schulbehörde und Jugendamt „uneinsichtig“ zeigen, hat eine Alleinerziehende mit ihrer Tochter erfahren. Ausgerechnet geschehen in Rheinland-Pfalz, wo das vorbehaltlose Elternwahlrecht für inklusive Bildung gesetzlich verankert ist. Die Mutter sah sich veranlasst, im Juni 2020 den Gang nach Karlsruhe anzutreten und zusammen mit ihrer Tochter eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.  

Kampf um zielgleiche inklusive Bildung

Die Sorge, dass ihre Tochter mit der sonderpädagogischen Diagnose Förderbedarf Lernen als „lernbehindert“ ausgesondert und stigmatisiert wird, hat die Beschwerdeführerin während der gesamten Schullaufbahn begleitet. Schon während der Grundschulzeit stellt das Jugendamt die Gewährung der Integrationshilfe mit der Begründung ein, dass „aus Sicht des Jugendamtes sowie aller beteiligten Institutionen eine weitere Beschulung im Regelschulsystem nicht dem Wohl des Kindes entspricht“. Nach Rüffers Erfahrungen wird Alleinerziehenden bei schulischen Problemen besonders schnell behördlicherseits die Erziehungsfähigkeit abgesprochen. Statt Unterstützung erfahren sie Bevormundung.  

Die Mutter weigert sich jedoch, ihr Kind in eine Sonderschule umzuschulen und besteht auf dem Verbleib an der Grundschule. Ihre Ablehnung des sonderpädagogischen Etiketts „lernbehindert“ und ihr Beharren auf zielgleiche Unterrichtung nach dem Curriculum der Grundschule zahlen sich aus. Die Tochter schließt die Grundschule erfolgreich ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ab.

Der Übergang zu einem Gymnasium gestaltet sich problematisch. Mobbing und Auseinandersetzung mit Mitschülern werden der Tochter einseitig angelastet. Die Schulleitung droht mit einer Anzeige wegen Körperverletzung für den Fall, dass die Mutter keinen Schulwechsel zu einer Sonderschule oder einer inklusiven Schwerpunktschule vornimmt.

Mit der Entscheidung für die inklusive Schwerpunktschule gestaltet sich das Schulleben allerdings nicht konfliktfrei, wie von Mutter und Tochter erhofft. Die Schule stellt Förderbedarf in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung sowie Lernen fest und hält differenzierende Fördermaßnahmen mit reduzierten Leistungsanforderungen für notwendig. Die Mutter besteht auf zielgleichem Lernen nach dem Curriculum der Regelschule. Sie erkennt nur den sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung an.

Schulaufsicht ohne Verantwortung

So entwickelt sich ein konfliktreiches Spannungsverhältnis, das dadurch verschärft wird, dass die Tochter wegen fehlender Integrationshilfe drei Jahre nur in Teilzeit für jeweils drei Stunden pro Tag unterrichtet wird. Obwohl das Jugendamt die Integrationshilfe versagt, wird gegen die Mutter der Vorwurf erhoben, sie habe die Beantragung der Hilfe verschleppt.

Bildung und soziale Zugehörigkeit zu einer festen Klassengemeinschaft werden der Tochter durch die Verweigerung angemessener Vorkehrungen vorenthalten. Drei Jahre lang toleriert die Schulaufsicht diese Praxis der Diskriminierung und Isolation an einer Schule, die Inklusion als Auftrag hat. Die daraus resultierenden Folgen für die Lern-und Verhaltensentwicklung werden als Beweis gewertet, dass die Tochter an der Regelschule überfordert ist und die Mutter mit ihrem Ehrgeiz zum Schaden des Kindes seine Fähigkeiten maßlos überschätzt.  

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3 Antworten

Ähm und nun? Du solltest glaub ich nochmal genauer das Wort Kindeswohlgefährdung googeln, mit deinem Link hat das aber nichts zu tun, zumal man nur weitere Links und Berichte findet, nur nichts was mit deiner Frage zu tun hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter Gans seit 2007

Mirror813 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 06:57

Eingriff des Jugendamtes

Während die Schulaufsicht sich ihrer Verantwortung entzieht, eskaliert der Konflikt. Die Lehrerschaft der inklusiven Schwerpunktschule ist sich einig, dass die Mutter mit ihren überhöhten Leistungserwartungen ihr Kind überfordert. Sie hält den Schulwechsel zur Sonderschule für erforderlich und bittet das Jugendamt zu überprüfen, ob eine Verletzung des Kindeswohls vorliegt.

Das Jugendamt setzt sein schwerstes Geschütz ein und beantragt per Eilantrag, der Mutter das Sorgerecht wegen Kindeswohlgefährdung komplett zu entziehen. Das Amtsgericht schließt sich im Hauptsacheverfahren der Bewertung des Jugendamtes an. Mit seiner Entscheidung auf Teilentzug des Sorgerechts und dessen Übertragung auf das Jugendamt macht das Gericht den Weg für die Überweisung zur Sonderschule frei.  

Der Einspruch der Beschwerdeführerin beim Oberlandesgericht bleibt erfolglos. Es übernimmt die Argumentation des Amtsgerichts ungeprüft und weist die Beschwerde der Mutter ohne Anhörung zurück. 

Die Mutter am Pranger  

Ist es rechtswidrig, dass die Mutter inklusive Bildung wählt, die ihr in Rheinland-Pfalz vorbehaltlos als Wahlrecht ermöglicht wird, und sich der Abschulung ihrer Tochter zur Sonderschule widersetzt, wie von Schule und Jugendamt gefordert? Auch für ihre hartnäckige Weigerung, den sonderpädagogischen Förderbedarf im Lernen anzuerkennen, gibt es gute wissenschaftlich belegte Gründe, die für die Abschaffung dieses sonderpädagogischen Förderschwerpunktes sprechen

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Mirror813 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 06:42

Kielgefährdung kann alles und nichts heißen. Wird sehr schwammig gehandhabt. Ich weiß wovon ich schreibe. Eine Kindeswohlgefährdung ist wenn ein Kind un seiner Entwicklung nachhaltig geschadet wird aufgrund Unterforderung etc. Bitte

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IWhySoSeriousI  23.08.2024, 06:49
@Mirror813

Wie gehabt, du hast einfach nen Link eingestellt und der führt zu keinem besonderen Bericht, so kann niemand sagen auf was du dich genau beziehst, noch was du nun dazu hören möchtest.

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Würde ich nicht allgemein sagen, bzw. kann man nicht verallgemeinern. Leider hab ich mehr als zu oft gesehen, dass die Arbeit vom Jugendamt sehr, sehr schlecht ist. (Milde ausgedrückt) Ich bin mehr als unzufrieden mit der Arbeit vom Jugendamt, aber würde das nicht verallgemeinern auf das ganze Amt.

man hätte der "mutter" von anfang an das kind gleich abnehmen sollen, da sie nicht in der lage ist sich um ihre geistig behinderte tochter zu kümmern. dann hätte sich ein heim darum kümmern können, dass das behinderte kind in die richtige schulumgebung kommt.

inklusion scheitert in der regel hinter der schultür durch klassen für lernbehinderte, förderschüler uund klassen mit normalen schülern. wo also ist der unterschied, außer das die förderschüler von solchen lehrern beschult werden und der rest von normalen lehrern.