Es läuft ein gerichtliches Verfahren. Der erste Gerichtstermin zur Anhörung war schon und die Anhörung von 2 kinder von uns. Das Gutachten besagt, dass alle Kinder gefährdet sind.
Das Jugendamt ist der Meinung, dass nur 2 Kinder von uns gefährdet sind. Das Jugendamt hat jetzt unsere 2 kinder von vier in einer tagesgruppe gesteckt. Es war ein Gespräch jetzt in der Tagesgruppe und die vom Jugendamt sagte, dass sie noch auf Erörterungstermin wartet. Das macht den eltern ja auch fertig und ich seh das die lernbehinderten 2 kinder wollte wir erziehungsstelle. Wir sind anderer meinung als die Gutachterin. Ich hab jetzt die Tagesgruppe als Hilfe genommen, man muss gucken wie die zusammenarbeiten und sich Veränderungen ergeben, das man dem Gericht es vorträgt. Nur sie schätzt ein, das ambulante Hilfen nicht ausreichen. Sie sagte in zwei Monaten könne man ein Hilfeplangespräch machen betreffend unseren zwei lernschwachen Jungss
1. Was ist ein Erörterungstermin?
2. Warum dann noch ein Hilfeplangespräch, wenn doch eh gericht läuft u die schätzen das es nicht ausreicht? Und es wird doch jetzt kompliziert einer entscheidung
Das Jugendamt ist anderer meinung als die Gutachterin. Das Gutachten ist auch anders argestellt worden und nicht neutral. Der Richter gab uns vier Wochen Zeit zur Stellungnahme dazu, hab viele Seiten geschrieben, wie alles sich verhält, da die Gutachterin nicht bei uns nachgefragt hat wie es sich verhält. Dann sagt das Jugendamt gucken, ob es veränderungen gibt. Also alles misch masch. Ich hoffe ihr könnt einigermassen m fragen beantworten