StA ist in Revision gegangen wie hoch ist die Chance?
Hallo ihr Lieben, xy wurde durch das Landgericht zu einer verlängerten Bewährung und mehr Auflagen verurteilt, womit die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden ist und ist deshalb in Revision gegangen. Wie hoch ist die Chance das die damit durch kommen ?
Xy hat mittlerweile eine sehr gute sozial Prognose und einen festen Job. Das Leben also auf die Reihe bekommen und begeht keinen betrug mehr, was das Landgericht xy auch angesehen hat. Nun hat xy aber Angst das die StA damit Erfolg hat und xy in Haft muss, wodurch alles aufgebaute kaputt geht. Natürlich hat xy Mist gebaut und bereut es auch und hat eingesehen das was geändert werden muss.
Wie läuft solch eine Revision eig ab? Nehmen wir an die StA hat Erfolg dann ist das Urteil ja nicht rechtskräftig ,wird dann neu verhandelt? Das Urteil des LG ist ja zu Gunsten von xy, und wenn dieses nicht rechtskräftig ist muss ja eig ein neues her oder ? Muss xy dann sofort nach der Revisions Verhandlung in Haft oder wie läuft das ab ?
Ich hoffe ihr könnt da etwas helfen , xy ist in diesem Fall sehr unerfahren und macht sich diesbezüglich Gedanken. Bitte keine dummen Sprüche wie selbst schuld oder so. Danke euch im voraus .Lg und euch einen schönen Tag.
2 Antworten
In 90% aller Fälle legt die StA die Revision (Frist eine Woche) nur zur Fristwahrung ein, um sie dann innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zurück zu nehmen, weil bemerkt wurde, dann die Erfolgsaussichten zu gering sind. Es geht ja auch nur noch um Rechtsfragen.
In diesem Fall aber nicht. Der Termin steht ja schon fest.
Bist du sicher, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Revision und keine Berufung ist?
Niemand kann hellsehen und voraussagen, wie die Revisionsinstanz entscheiden wird. Dir bleibt nichts übrig, als abzuwarten. Da wir die Akten und den vollständigen Sachverhalt nicht kennen und ohnehin nur Laien sind, kann deine Frage nicht beantwortet werden.
Sollte das Landgerichtsurteil von der Revisionsinstanz aufgehoben werden, wird das Verfahren zurück an die Erstinstanz verwiesen. Dann wird die Straftat neu verhandelt.
Eine Revision hat eigentlich wenig mit der Tat bzw. dem Täter zu tun. Dafür gibt es die Berufung. Revision kann immer nur juristische Gründe haben. Wenn also das Landgericht nach Auffassung der Revisionsinstanz keine juristischen Verfahrensfehler begangen hat, ist die Revision aussichtslos und das Landgerichtsurteil wird rechtskräftig. Wenn dem Landgericht irgendein juristischer Verfahrensfehler nachgewiesen werden kann, was häufig sehr schwierig und strittig ist, dann würde die Revision zugelassen und eine neue Verhandlung müßte angesetzt werden.
Du hast sicherlich einen Rechtsanwalt. Bitte frage ihn. Ob du sofort in Haft mußt, kann niemand voraussagen. Das entscheidet das Gericht. Du hast doch Bewährung, oder? Dann brauchst du gar nicht in Haft.
Dein Rechtsanwalt ist bis zur Verhandlung sicherlich wieder gesund. Nochmals: Niemand kann hellsehen und die Entscheidungen des Gerichts vorhersagen.
Ja da bin ich mir sicher. Xy ist vom AG in die Berufung gegangen und das LG hat die Bewährung verlängert. Es gibt einen Termin zur revision heißt das wenn dieser Termin ist und diese dort einen Fehler feststellen das xy sofort in Haft muss oder wird das alte Urteil damit aufgehoben und neu verhandelt?