Glaubt ihr, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster bezüglich der AfD bestehen bleibt?

Ja 85%
Nein 15%

40 Stimmen

4 Antworten

Ja

Es steht der AfD frei, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzureichen. Allerdings wird auch eine Revision beim BVerwG keine Änderung der Bewertung ergeben - der Sachverhalt ist einfach zu offensichtlich. Das geht auch aus der öffentlichen Stellungnahme des OLG hervor.

Ja

In jedem Fall und es wird noch schlimmer kommen für den Neonazi Verein.


Ja

Auf diesen Instanzen gilt juristische Qualifizierung.
Wenn müssen neue Sachverhalte vorgetragen werden müssen, nicht derartige, die in den vorherigen Instanzen bereits beleuchtet wurden.

Ja

Unwahrscheinlich, so wie ich die Juristen verstanden habe dürfte es schon scheitern gegen die Ablehnung der Revision vorzugehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Aktiv in der Lokalpolitik. Lange politisch Interessiert