Haftaufschub unter der Voraussetzung möglich?
Xy wurde zu 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt.
Bekam Post von der StA und muss sich innerhalb einer Woche in der jva stellen.
Antrag auf haftaufschub wurde direkt gestellt.
Grund partner ist für 3 monate gebunden und teils nächte und Tage nicht zuhause und sie haben keinen der in der Zeit auf das Kind aufpassen kann. Außerdem würde eine Inhaftierung zum jetzigen Zeitpunkt den Job des partners gefährden.
Xy ist schwanger, ärztlich bestätigt das eine Risiko Schwangerschaft ist.
Alles angeben und auch alle Beweise dafür an die StA geschickt.
Wie lange dauert solch eine endscheidung? Und muss xy dann in haft wenn noch nicht darüber endschieden wurde?
Wie hoch ist die Chance auf haftaufschub bei solch einem Fall?
Ich möchte nicht genauer ins Detail gehen, daher veröffentliche ich nicht alles.
Bitte um Hilfe, keine blöden Kommentare, diese werden einfach ignoriert.
Xy schrieb auch das die Haftstrafe nach Ablauf dieser Frist ohne wenn und aber angetreten wird und nach Ablauf dieser Zeit keine Probleme mehr für den Partner und job bestehen und auch die Fürsorgepflicht für das kind gegeben ist.
4 Antworten
Ein Haftaufschub bis zu 4 Monaten ist möglich. Einfach mit den Argumenten ans Gericht schreiben. Nachweise beifügen. Sollte eigentlich klappen.
das wird geprüft und es kann eine Zustimmung erfolgen §458 stpo
verlassen kann man sich nicht darauf
Ich glaube nicht das dem stattgeben wird.
Wird noch nicht entschieden muss er sich auf jeden fall stellen.
Dann kann er auch noch einen Antrag auf Hafturlaub stellen. Sieht aber schlecht aus.
Das kommt auf den konkreten Sachverhalt an....
Risikoschwangerschaft kann es auch schon sein, wenn dir Frau ein bestimmtes Alter überschritten hat
Und um die Versorgung des Kindes hätte man sich ja schon mal rechtzeitig kümmern können. So eine Verurteilung kommt ja nicht aus heiterem Himmel
Risiko schwanger ist xy nicht wegen dem Alter sondern wegen vorherigen Schwangerschaften und Krankheiten.
Das stimmt aber es gibt niemanden der aufpassen kann in der Zeit. Da es Schulpflichtig ist. Und Familie und Freunde 400 km weiter weg wohnen.