Sperrfrist bei Schecks?

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Bei der Gutschrift von Schecks muss man zwischen Buchung, Wertstellung und der Sperrfrist unterscheiden.

Die Buchung erfolgt üblicherweise direkt nach Einreichung, die Wertstellung spätestens drei Tage später, aber die Sperrfrist kann bis zu zehn Bankgeschäftstage betragen.

Ab dem Tag der Wertstellung wird die Gutschrift für die Zinsrechnung wirksam und reduziert damit auch den in Anspruch genommenen Kredit. Tatsächlich über den Betrag verfügt werden kann aber erst nach Ablauf der Sperrfrist, da bis dahin theoretisch noch eine Stornierung der Gutschrift möglich ist, falls der Scheck von der bezogenen Bank nicht eingelöst wird.

Siehe dazu auch https://www.bafin.de/dok/7864400

Der Scheckbetrag wird Dir "E.v." gutgeschrieben und gegen das Minus gerechnet. Nur verfügen kannst Du noch nicht darüber.

Massgeblich bei VSchecks ist immer die Wertstellung, das ist und war schon immer so. Wenn du vorzeitig an das Geld gehst, geht dein Girokonto in die recht hohen Sollzinsen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei der Buchung steht "Wert oder Valuta" dahinter. Zu diesem Zeitpunkt hat sich dein Konto um den Betrag zinsmäßig reduziert.