Monatsbericht zu spät abgegeben. Bekomme nun Scheck und kein Gehalt?

12 Antworten

gute Firma, die achtet auf die rechtzeitige Abgabe, die Berichtshefte muss der Chef/Ausbilder mit unterschreiben. Wenn du es nicht auf die Kette bekommst - ist das die Reaktion. Liegt eindeutig bei dir.

nenne es Erziehungsmaßnahme.

Ein Inlandsscheck dauert höchstens zwei Werktage. Und er ist immer noch ein gültiges Zahlungsmittel.

Gib einfach Deine Unterlagen pünktlich ab.


wilees  01.10.2019, 13:45

Uninteressant - es gilt § 18 BBiG.

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Seeheldin  01.10.2019, 13:59
@wilees

Wenn der FS pünktlich seine Unterlagen abgibt, bekommt er auch pünktlich sein Geld.

Aus der Praxis: anders funktioniert es leider nicht.

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RDM419 
Beitragsersteller
 01.10.2019, 16:07
@Seeheldin

Nein das ist eine dumme Aussage

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Seeheldin  01.10.2019, 16:12
@RDM419

Glaub einfach mal jemandem, der seit 40 Jahren im Berufsleben steht: es gibt das Gesetz und es gibt den Betrieb.

Wenn die Gehälter am 15. des Folgemonats gezahlt werden, dann bekommt auch der Azubi sein Gehalt nicht früher. Das geht schon technisch nicht.

Und wenn besondere Unterlagen notwendig sind ohne die das Gehalt eben nicht gezahlt wird, dann gibt es auch keins, wenn diese Unterlagen nicht da sind. Oder es wird nur ein Abschlag überwiesen und der Rest im Folgemonat mit gerechnet.

Spätestens in der Ausbildung ist das Gepampere und der rote Teppich Vergangenheit. Schließlich muss ein Unternehmen ja auch wirtschaftlich geführt werden. Wenn jeder nur sein eigenes Süppchen kocht, ist der Laden schnell pleite.

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Ist es dir denn grundsätzlich möglich, den Stundenzettel rechtzeitig abzugeben?

Dann mach das doch künftig.


RDM419 
Beitragsersteller
 01.10.2019, 16:09

Begründung der Firma: Stundenzettel nicht bekommen

Realität: Ich habe es abgegeben aber sie haben ihn verloren.

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18drahneba  01.10.2019, 17:04
@RDM419

Ok, das ist natürlich was anderes. Die Vorgehensweise mit Schecks höre ich allerdings auch zum ersten mal. Ist das üblich in der Branche / bei ähnlichen Betrieben?

Wieso haben die keine "laufende Stundenerfassung" (wöchentlich, täglich)?

Das würde diesen ganzen Ärger nämlich vermeiden.

Zumal "Stundenzettel auf Papier" auch dermaßen 80er Jahre ist. Und unsicher obendrein. Was, wenn das Papier wirklich mal verschwindet? Wie soll man am Ende des Monats zusammenkriegen / belegen, wieviel Stunden man am 1. des Monats gearbeitet hat?

Sowas gehört digital gespeichert und gesichert, und zwar nicht erst am Monatsende.

Der Betrieb sollte mal ein bisschen Geld in die Hand nehmen und das modernisieren.

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RDM419 
Beitragsersteller
 01.10.2019, 19:06
@18drahneba

Ja da gebe ich dir recht. Ich arbeite in einer großen elektrofirma.

Und ja das ist bei uns üblich. Manchmal kommt es auch vor, dass man ohne Grund einen Scheck bekommt. Ich habe noch nie zu spät abgegeben bis aus neulich das eine mal. Und das geht meiner Meinung nach nich fit

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Dein Arbeitgeber muss dir dein Lehrlingsgehalt bis spätestens 31. des Monats auszahlen, in welcher Form kann der AG entscheiden.

Allerdings habe ich die Vermutung, dass du deinen Verpflichtungen, monatlich deinen Stundenzettel und das Berichtsheft abzugeben, nicht nach kommst.

Dein AG hätte hier auch die Möglichkeit, dich für deine Versäumnisse abzumahnen und bei weiteren Versäumnissen könnte daraus auch eine Kündigung werden.

Also solltest du besser an dir arbeiten, als darüber nach zu denken, den AG zu verklagen.

Außerdem, weshalb lässt du nicht den benötigten Betrag auf deinem Konto stehen?

Mein Ausbildungsbetrieb (Handwerk) gibts uns

verstehe ich das richtig Du bist Auszubildende/r??

Dann gilt eindeutig das BBiG ( Berufsbildungsgesetz ) :

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__18.html

(2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Wann muss Ausbildungsvergütung gezahlt werden?

Die Ausbildungsvergütung muss dir vor Ablauf des Monats gezahlt werden, dies ist in § 18 des Berufsbildungsgesetzes so festgelegt: „Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.“

Wann wird einem Azubi die monatliche Ausbildungsvergütung ...

https://www.azubi-krankenkasse.de › auszahlung-gehalt

Darf meine Firma das überhaupt?

definitiv nicht !


Idris164  01.10.2019, 13:53

Es wird ihm ja gezahlt.. in Form eines Schecks...

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wilees  01.10.2019, 13:58
@Idris164

Irrelevant - hier gilt zugunsten des Auszubildenden § 18 BBiG - und ein Azubi hat Anspruch darauf, dass seine Ausbildungsvergütung pünktlich gezahlt - sprich auf seinem Konto eingeht !

( was jetzt nicht ausschließen soll, dass er unabhängig davon sein Berichtsheft etc. natürlich auch ebenso pünktlich abliefern sollte )

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Hexe121967  01.10.2019, 14:03
@wilees

das mit dem "auf dem konto sein" ist so nicht richtig. § 18 BBig sagt "Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen"  der chef kann auch bar zahlen. hier in diesem fall zahlt er in form eines schecks und das ist immer noch gültiges zahlungsmittel.

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testwiegehtdas  01.10.2019, 14:11
@Hexe121967

Zudem kann es auch bei Banken zu Verzögerungen kommen, die der Chef nicht zu verantworten hat.

Oft reicht es ja schon bei einer anderen Bank als der betrieb zu sein und schon kommt das Geld ggf. einen Tag später an, trotz pünktlicher Überweisung. Letztlich könnte es sogar noch später kommen, am letzten Arbeitstag könnte auch online um 23 Uhr überwiesen sein, da sind die Zahlläufe der meisten Banken längst gelaufen.

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