Kann sparkasse Konto kündigen?

8 Antworten

sie werden sich über verzugzinsen freuen. und schufa über einen neuen vermerk

Es müssen 3 Mahnungen im jeweiligen Abstand von 14 Tage verschickt werden in welchen du aufgefordert wirst deinen Sollstand auszugleichen.

In der Dritten Mahnung ist enthalten, dass dein Konto nach Ablauf einer 14 Tage Frist gekündigt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lurch123532  03.02.2021, 21:34

Die Sparkasse muss keine Mahnung schicken.

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Lurch123532  04.02.2021, 18:33
@skrendar

Sie macht es, muss sie aber nicht. Ein Konto kann von der Bank jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Ich arbeite auch bei einer Bank.

In dem genannten Fall wird aber sicher nicht gekündigt.

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skrendar  05.02.2021, 00:51
@Lurch123532

Wir sind uns einig: in genanntem Fall wird vorerst definitiv nicht gekündigt. Außerdem darf eine normale Bank ohne Angabe von Gründen kündigen, eine Sparkasse ist jedoch eine Anstalt des öffentlichen Rechts und zum leisten eines Beitrages zum Allgemeinwohl verpflichtet. Deshalb darf bei einer Sparkasse nicht ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Rechtsquelle: BGH Urteil vom 05.05.2015, Akz. XI ZR 214/14(1)

Auszug aus den AGB:

Nr. 26 Kündigungsrecht

Ordentliche Kündigung Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart sind, können der Kunde und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Sparkasse, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die Sparkasse beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.

(2) Kündigung aus wichtigem Grund

Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Kunde als auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange des anderen Vertragspartners zu berücksichtigen. Für die Sparkasse ist ein solcher Kündigungsgrund insbesondere gegeben, wenn aufgrund der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Umstände die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden oder die Durchsetzbarkeit der Ansprüche der Sparkasse – auch unter Verwertung etwaiger Sicherheiten – gefährdet wird:

a) wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder in der Werthaltigkeit der für ein Darlehen gestellten Sicherheiten eintritt, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungen einstellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen, oder wenn von dem Kunden angenommene Wechsel zu Protest gehen;

b) wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder zur Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 Absatz 1) nach Aufforderung durch die Sparkasse nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt;

c) wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat;

d) wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird;

e) wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Mitverpflichteten oder des persönlich haftenden Gesellschafters wesentlich verschlechtert haben oder erheblich gefährdet sind, sowie bei Tod oder Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, er die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die Sparkasse den Fortbestand ihres Leistungsinteresses vertraglich an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat, oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen

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Kann grundsätzlich sein, normalerweise werden stattdessen aber Lastschriften zurückgegeben. Für 20 Tage wird die Bank das eher nicht akzeptieren, du solltest Kontakt mit dem Berater aufnehmen

Bei dieser Überziehung wird dein Konto nicht gekündigt. Wenn du immer noch regelmäßige Eingänge hast, dann ist alles ok.

Nein, es kann sein dass du einen Brief bekommst in dem steht du sollst es ausgleichen.

Wenn du mit denen redest sollte das aber halb so wild sein!