Fragen zur GRZ, z.B. wie gehen Garage, Stellplatz und Pflasterungen in die GRZ ein?

1 Antwort

wie gehen der Anbau, die Stellplätze und die Auffahrt in die Berechnung ein?

Wenn es sich bei dem Anbau um eine Nebenanlage nach §14 BauNVO handelt, z.B. einen Abstellraum für Gartengeräte und/oder Fahrräder, und der Bebauungsplan vor 1990 offen gelegen hat, gar nicht.

Ging der Bebauungsplan erst nach 1990 in die Offenlage und beinhaltet keine von der BauNVO abweichenden Regelungen sieht's so aus:

GRZ I: Wohnhaus + Terrasse = 225m² => GRZ I=225/1150=0,196<0,2 => zulässig

GRZ II: Wohnhaus + Terrasse + Garage + Stellplätze + Zufahrten + Nebenanlagen = 225+60+26*3+60=423 => GRZ II=423/1150=0,368>0,3 => unzulässig


Nando6 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 09:57

Die Nebenanlagen sind von 1971. Also Entwarnung. Ich war gestern beim Bauamt und habe dort nachgefragt. Das neu zu errichtende Wohnhaus muss innerhalb der GRZ-Grenze liegen, was es auch tut. Die anderen Gebäude wie Garage, Carport, Pool, Gartenhäuschen, Pflasterungen der Auffahrt etc. sind belanglos. Die Grenzabstände müssen eingehalten werden, die Grenzbebauung darf zusammen 15 m nicht überschreiten. Damit kann ich gut leben!

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