Fragen zur GRZ, z.B. wie gehen Garage, Stellplatz und Pflasterungen in die GRZ ein?
Mein Grundstück hat 1150 qm und darf mit der GRZ von 0,2 bebaut werden. Der Neubau inkl Terrasse hat eine Grundfläche von 225 qm. Außerdem gibt es einen Anbau mit Garage mit 60 qm. Es sollen 2 Stellplätze mit zusammen 60 qm hinzukommen, und die Auffahrt zur Garage ist 26 m lang und soll gepflastert werden.
Die reine GRZ mit 230 qm ist ja überschritten. Meine Frage ist, wie gehen der Anbau, die Stellplätze und die Auffahrt in die Berechnung ein? Ich las, dass die GRZ mit bis zu 50% überschritten werden darf bis max GRZ 0,8. Aber kapieren tue ich das nicht ganz.
Das Grundstück befindet sich in Niedersachsen.
1 Antwort
wie gehen der Anbau, die Stellplätze und die Auffahrt in die Berechnung ein?
Wenn es sich bei dem Anbau um eine Nebenanlage nach §14 BauNVO handelt, z.B. einen Abstellraum für Gartengeräte und/oder Fahrräder, und der Bebauungsplan vor 1990 offen gelegen hat, gar nicht.
Ging der Bebauungsplan erst nach 1990 in die Offenlage und beinhaltet keine von der BauNVO abweichenden Regelungen sieht's so aus:
GRZ I: Wohnhaus + Terrasse = 225m² => GRZ I=225/1150=0,196<0,2 => zulässig
GRZ II: Wohnhaus + Terrasse + Garage + Stellplätze + Zufahrten + Nebenanlagen = 225+60+26*3+60=423 => GRZ II=423/1150=0,368>0,3 => unzulässig
Die Nebenanlagen sind von 1971. Also Entwarnung. Ich war gestern beim Bauamt und habe dort nachgefragt. Das neu zu errichtende Wohnhaus muss innerhalb der GRZ-Grenze liegen, was es auch tut. Die anderen Gebäude wie Garage, Carport, Pool, Gartenhäuschen, Pflasterungen der Auffahrt etc. sind belanglos. Die Grenzabstände müssen eingehalten werden, die Grenzbebauung darf zusammen 15 m nicht überschreiten. Damit kann ich gut leben!