Spanische Staatsbürgerschaft?
Fallbeispiel:
Die Mutter ist Deutsche. Der Vater ist Spanier. Sie bekommen ein Kind.
In der Geburtsurkunde steht nur die Mutter.
Frage: Kann das Kind die spanische Staatsbürgerschaft erhalten (durch Abstammung?), ohne dass der Vater in der Geburtsurkunde steht und ohne dass der Vater präsent ist?
Wie müsste man in diesem Fall die spanische Abstammung "beweisen"?
Wenn dies möglich wäre, welchen Nachnamen würde das Kind dann erhalten? Nur den der Mutter?
6 Antworten
Offenbar sind der Vater und die Mutter nicht miteinander verheiratet bzw. waren es zum Zeitpunkt der Kindsgeburt nicht.
In Deutschland muesste dann das Vaterschaftsanerkennungsverfahren durchlaufen werden. Vermutlich wird es in Spanien aehnlich sein.
Kinder könnem keinen Doppelten Namen bekommen. Die Elter müssen sich entscheiden. Aber in dem Fall kriegt er denn Namen der Mutter.
Solange der Name des Vaters nicht in der Geburtsurkunde steht, gilt der Vater als unbekannt. Ein Nachweis der Herkunft müsste sicher sowohl in Deutschland als auch in Spanien erbracht werden, sei es durch freiwillige Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater oder einen Vaterschaftstest. Wie es danach in Sachen Staatsbürgerschaft (Anerkennung oder Einbürgerung) weiterginge, bin ich jetzt allerdings überfragt.
Das einzige was mir einfallen würde ist die Heiratsurkunde, falls die Eltern verheiratet sind. Man muss jedoch nicht seine Abstammung beweisen um eine Spanische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Wenn man sich Zehn Jahre in Spanien aufhält kann man eine Staatsbürgerschaft beantragen. Oder man heiratet einen Spanischen Staatsbürger.
Hier geht es wohl um den automatischen Erwerb der Staatsangehoerigkeit nach dem (auch in Spanien geltenden) Abstammungsprinzip durch Geburt, nicht um den nachtraeglichen Erwerb.
Die Vaterschaft kann man sich auch nachträglich anerkennen lassen. Dazu müssen Vater und Mutter das auf dem Standesamt bezeugen oder es kann u. U. vor Gericht erzwungen werden.
Ansonsten bleibt nur der Weg über Residenz oder Heirat.
Ich würde bei dem für Dein Bundesland zuständigen Spanischen Konsulat anrufen, ihnen Deine Lage erklären und fragen, was Du machen kannst bzw. welche Dokumente Du benötigst.
Soweit gehe ich nicht. Das macht dann die Person, die es betrifft.
Wie verhält es sich dann mit dem Nachnamen des Kindes? Wird dann nur der Name der Mutter gegeben, da in der Geburtsurkunde nur die Mutter steht aufgeführt wird? (Stichwort doppelter Nachname)