Doppel-Nachname für Kinder doch möglich (Siehe Beschreibung)?
Hallo. Wie ich überall gelesen habe, ist es nach deutschem Recht nicht möglich, dass Kinder zwei Nachnamen bekommen. Entweder den der Mutter, oder den des Vaters, aber nicht beide.
Deshalb war ich gestern sehr verwundert, als ich zwei in Mexiko geborene Deutsch-Mexikaner kennengelernt habe, deren beider Väter Deutsche sind und die beide jeweils die deutsche und die mexikanische Staatsbürgerschaft haben.
Und beide haben jeweils einen deutschen gültigen Personalausweis mit zwei Nachnamen. Nachname des Vaters gefolgt vom Nachnamen der Mutter.
Wie bspw. Juan Müller Villa (Ist nicht ihr Name. Nur als Beispiel, um zu erklären wie die Namen in deren Persos stehen).
Wie kann das denn sein, wenn das nach deutschem Recht gar nicht möglich ist? Wenn Deutsch-Mexikaner das machen können, können das Deutsch-Spanier auch?
3 Antworten
Vielleicht haben sie einen Als Zweitnamen bekommen?
Könnte sein. Nur einen eher als Nachnamen typischen Name als zweiten Vorname Zu tragen wirkt merkwürdig. Aber könnte sein, dass das in deren Fall so möglich war. Das muss ich die beide mal fragen.
Es kommt drauf an. Es ist möglich, dass das Kind zwei Nachnamen hat, wenn, wie in diesem Fall, die Namensrechte verschiedener Länder aufeinanderprallen und die Eltern sich z.B. schon bei der Eheschließung oder halt eben bei der Geburt des Kindes, sofern sie nicht verheiratet sind, für das spanische oder mexikanische Namensrecht entscheiden.
Wählen sie das deutsche, dann ist es nicht möglich dem Kind einen zweiten Nachnamen oder Doppelnamen zu geben, wählen sie das mexikanische und es ist in diesem Land möglich, dann kann das Kind auch einen Doppelnamen haben.
Spanier können das soweit ich weiß, auch machen, damit haben sich meine Kenntnisse von ausländischem Namensrecht dann aber auch erschöpft.
Wenn die Kinder in Mexiko geboren wurden und sie dort so in das Registro Civil eingetragen wurden, ist das ihr Nachname.
Für in Deutschland geborene Kinder gelten wieder andere Maßstäbe. Würden diese aber nach Spanien ziehen, hätten sie automatisch den ursprünglichen Nachnamen der Mutter als 2. Nachnamen in ihrem spanischnen Ausweis und Register.