Entscheidung der Eigentümerversammlung zum Nachteil?

Guten Morgen,
Es wurde in der Eigentümerversammlung beschlossen das die Besitzer der Parkflächen im Hof an der Frontscheibe des Fahrzeuges einen Parkausweis tragen müssen um unberechtigte Parkende Fahrzeuge zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Reglung wird durch eine Beauftragte Firma überprüft. Manche Stellplätze wurden von der Hausverwaltung vermietet und manche gehören den Eigentümern. Wir sind die Eigentümer die bereits vor diesem Beschluss 2 Parkplätze besaßen. Ich habe Pro Parkplatz einen Parkausweis erhalten. Auf einem Parkplatz parke ich mein Fahrzeug und auf dem zweiten Parken meine Söhne die mich besuchen.

Ich hab die Hausverwaltung angerufen und denen gesagt das ich pro Parkplatz einen weiteren Parkausweis haben möchte. Telefonisch wurde mir zugesagt das ich in der nächsten Woche welche bekomme. Inzwischen sind 4 Wochen vergangen meine Anrufe werden nicht entgegen genommen und die Emails bezüglich dieser Thematik werden ignoriert.

Nun wollte ich erfahren ob ich diese Entscheidung der Eigentümerversammlung anfechten kann da es sich negativ auf mein Eigentum auswirkt. Zum einen muss ich im vergleich zu vorher einen Parkausweis befestigen an meinem Fahrzeug befestigen und zum anderen müssen meine Söhne die auf meinen Eigentum parken ständig die Parkausweise austauschen.
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfreichen antworten.

Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, eigentuemerversammlung, Eigentumsrecht, Gesetzeslage, Grundbuch, Jura, anfechtung, gesetzlich, grundbucheintragung, Nachteile, Anfechtbarkeit, Eigentümerrecht, Grundbucheintrag
Gutachtenfotos für Bank bei Wohnungsverkauf?

Auch wenn ich davon ausgehe, dass hier überwiegend die Meinung vertreten wird, dass in einer Mietwohnung nicht einmal bei nachvollziehbarem Grund vereinzelte Fotos angefertigt werden dürfen, so meine ich dennoch, dass bestimmte Situationen dies erfordern und stelle folgende Frage.

Es kann nahezu jeden privaten Vermieter treffen, dass er eine vermietete Wohnung beleihen oder verkaufen muss. Daher hat die Bank vor Kreditvergabe ein berechtigtes Interesse an der Taxierung der Wohnung, dazu gehört zunächst der Gesamteindruck, auch durch einige Bilder, welche die Wohnraumaufteilung und Lichtverhältnisse wiedergeben.

Ich habe heute eine 20 Jahre alte Wohnung besichtigt, die ich gerne kaufen würde, wenn die Bank mir einen Teil finanziert. Da der Vermieter bisher keine aktuellen Bilder hat und der Mieter schon über 5 Jahre drin wohnt, hat die Bank vorgeschlagen, dass ich ihr zunächst ein paar aktuelle Fotos vorlege, damit sie - bei geringer Beleihungsquote - zusätzlich zu den schriftlichen Unterlagen sich einen Eindruck verschafffen kann und damit eventuell eine Art Aktengutachten aufgrund objektiver Unterlagen und ergänzender Fotos vornehmen und auf einen Extratermin für Besichtigung durch einen Gutachter verzichten kann.

Dies würde vieles erleichtern, nicht nur mir als Käufer, sondern auch dem bisherigen Eigentümer (=Vermieter) und dem Mieter.

Der Mieter, der zus. mit Frau immerhin schon über 5 Jahre dort wohnt und offensichtlich finanziell gut gestellt ist, war sehr abweisend und arrogant und lehnte kategorisch ab, ohne einen Grund zu benennen. Der Vermieter hat ihn gebeten, selbst mit einem beliebigen handy ein paar Bilder mit vom Mieter selbst bestimmter Perspektive anzufertigen, ggf. auch nach Wegschieben von Sofa und Tisch, was leicht möglich wäre, da geräumige Wohnung.

Offensichtlich will der Mieter den Verkäufer nur ärgern und treibt alles auf die Spitze. Obwohl er über 5 Jahre dort wohnt, hat er plötzlich über angeblich ungünstige Montage von Steckdosen gelästert, die nicht erkennbar war.

Hat ein Mieter denn gar keine Mitwirkungspflicht?

Einen Gutachter muss er ja wohl akzeptieren. Weiß jedmand, ob ein Gutachter denn Fotos anfertigen darf?

Bekanntlich dienen Fotos immer zur besseren Darstellung von Texten, besonders auch bei einer Wohnung, z.B. Bad ohne Utensilien. (Es stand gar nichts herum!)

Außerdem weiß doch jeder vernünftige Mensch, dass eine Bank berechtigtes Interesse an üblichen Fotos von Wohungsaufteilung und Lichtverhältnissen hat, dass sie jedoch gleichzeitig kein Interesse an persönlichen Sachen in einer Wohnung hat, die noch dazu gar nicht fotografiert werden müssten.

Hat jemand Erfahrung mit derartigen Konstellationen?

Eigentlich wäre es für alle Beteiligten eine große Erleichterung, wenn die Bank mit einem so geringen Aufwand zufrieden wäre, anstatt auf einem zeit- und kostenintensiven Gutachten zu bestehen.

Wer hat Erfahrung mit auf die Spitze getriebener Mietrechtsasymmetrie, v.a. mit Wohnungsgutachten?

Mietrecht, Eigentumswohnung, Wohnungsbesichtigung, Eigentümerrecht, Mitwirkungspflicht, Wohnungsverkauf
Fassade ohne Zustimmung aller Eigentümer gestrichen

Guten Morgen zusammen,

In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen dass die Fassade gestrichen wird. 4/4 Eigentümern stimmten zu. Ferner wurde besprochen, dass über die Farbe noch abgestimmt wird.

Vor einem Monat dann fand ich nach der Arbeit ein Baugerüst vor und die Fassade wurde gestrichen in einem sehr dunklen Anthrazitton.

Mir persönlich gefällt die Farbe gar nicht und ich habe der Farbe auch nicht zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Verwalter war angeblich die Malerfirma an einem Tag im Haus und hat Muster an die Wand gemalt. Alle Anwedenden wurden zu der Farbe befragt und haben dieser Zugestimmt.

Da ich an dem Tag nicht im Haus war, konnte ich an der "Abstimmung" nicht teilnehmen und meine Argumente gegen die Farbe nicht einbringen.

Die Firma behauptet nun sie habe richtig gehandelt, sie hätte Muster gezeigt und alle beteiligten hätten zugestimmt.

Meines Wissens ist eine Änderung der Farbe der Fassade eine Bauliche Veränderung und muss von ALLEN Parteien zugestimmt werden. Die Farbe der Fassade vorher war ein Blassgelb. Von Blassgelb auf Dunkelanthrazit ist halt schon ein extremer Unterschied.

Wer hat in dem Fall recht? Hat der Verwalter richtig gehandelt (bzw die Malerfirma) oder hätten 4/4 Parteien zustimmen müssen?

Wenn ich in Recht bin, welchen Anspruch habe ich? Darf ich einen neuanstrich zu lasten der Firma verlangen in einer Farbe der alle Parteien zustimmen?

Wohnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, BGB, Eigentumswohnung, Jura, Weg, Beschluss, Eigentümerrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Eigentümerrecht