Sollte sich jeder seine Blugruppe verpflichtend tätowieren lassen?
Einfach ein kleiner Buchstabe ihrgendwo am Körper. Dann weiß man gleich was die Person braucht.
18 Antworten
Das finde Ich eine sehr gute Idee. Ausweise oder Karten können ja auch verloren oder gestohlen werden.
Ähm... Nein!
Es wäre möglich einen Vermerk auf dem Personalausweis oder der Krankenkassenkarte zu machen.
Du kannst niemanden zwingen ein tattoo stechen zu lassen
Die Bestimmung der Blutgruppe geht in der Notaufnahme/im Not-Op sehr schnell, außerdem ist sowieso noch eine Kreuzprobe mit der zu gebenden Blutkonserve vorgeschrieben. Und im Notfall wird ohnehin erstmal nicht mit Blutkonserven, sondern mit Pladmaexpandern gearbeitet, parallel dazu kann man die Blutgruppe klären. Übrigens: selbst bei einem Blutgruppenausweis muß man die Kreuzprobe durchführen und es verläßt sich auch niemand auf so einen Ausweis - das wäre nicht lege artis! Ausweis und Tätowierung sind also nur eines: völlig unnötig!
Gute Idee. Würde aber gegen Grundrechte verstoßen.
LG.
Nein, ein Tattoo ist nur mit der rechtskräftigen Einwilligung der zu tätowierenden Person rechtlich zulässig, weil es einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte körperliche Unversertheit und somit ohne eine rechtskräftige Einwilligung eine strafbare, (gefährliche) Körperverletzung darstellt. Der Staat darf die Grundrechte verfassungsrechtlich gesehen immer dann einschränken, wenn er damit ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel verfolgt, dieses Ziel durch eine in die persönliche Freiheit des Einzelnen weniger eingreifende Maßnahme nicht ebenso erreicht werden kann und wenn der Grundrechtseingriff auch insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Zwar stellt der Schutz von Leben und Gesundheit grundsätzlich ein solches verfassungsrechtlich legitimes Ziel dar, dein Gedanke mit einer zwangsweisen bzw. einer verpflichtenden Tätowierung der Blutgruppe wäre allerdings dennoch verfassungswidrig und damit nichtig, weil in Deutschland keine volljährige bzw. einwilligungsfähige Person überhaupt dazu verpflichtet ist, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aus dem im Grundgesetz verankerten "allgemeinen Persönlichkeitsrecht" oder auch dem sogenannten Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), ergibt sich nämlich, dass einwilligungsfähige Personen jederzeit das Recht dazu haben, eine medizinische Versorgung rechtskräftig anzulehnen-/ zu verweigern, auch wenn aus der Verweigerung ihr Tod oder schwere und lange anhaltende gesundheitliche Folgeschäden resultieren. Manche Personen, lehnen bestimmte medizinische Behandlungen, darunter auch insbesondere Blutkonserven zudem aus religiösen Gründen heraus ab, sodass eine verpflichtende Tätowierung ihrer Blutgruppe bei diesem Personenkreis zusätzlich auch noch gegen deren grundrechtlich garantierte Religions- bzw. Glaubensfreiheit verstoßen würde.
Da ich die Kommentare unter den anderen Antworten gelesen habe: eine Beschneidung bei Kleinkindern, lässt sich hiermit juristisch nicht vergleichen, da diese erstens keine gesetzliche Verpflichtung ist und zweitens, bei Kindern stellvertretend für das Kind dessen Erziehungsberechtigte als gesetzliche Vertreter die Entscheidung über medizinische Eingriffe treffen.
Mfg
Nein. Wie eine Beschneidung bei der Geburt. Fällt auch nicht unter die Grundrechte obwohl man einen Säugling verletzt...