Sollte man Polizisten, die rechtsextrem sind, melden oder ist das Privatsache?
Ich habe einen Freund, der bei der Polizei ist und er sagt im Privaten rechtsextreme Aussagen zB die Z******r sind die schlimmsten oder die Kan****n gehören alle abgeschoben. Sollte man das seinem Vorgesetzen melden? Er hat gesagt bis vor kurzem war das auch in der Arbeit üblich, sowas zu sagen, aber jetzt nicht mehr weil mehr Polizisten mit Migrationshintergrund nachkommen
4 Antworten
Als erstes sollte man Äußerungen vom Polizisten von Äußerungen im Privaten trennen.
Die Äußerungen im Privaten wird er ja nicht in der Fußgängerzone geschrien haben.
Bei den Äußerungen da oben kann man streiten, ob die überhaupt rechtsextrem sind. Ich würde die als rechsradikal einstufen und die würden wohl noch als Meinungsäußerung durchgehen.
Die Frage wäre dann auch, kann der Polizist im Dienst seine Haltung unterdrücken und dort gemäß Dienstanweisung, Gesetzen usw. handeln. Dann wäre seine private Haltung doch egal, wenn sie nicht rechtsextrem ist. Das wären dann aber irgendwelche Dinge, z. B. das Fordern von Gewalt gegen diese Menschen (aslo Straftaten).
Die Aussage K*** gehören ausgeschoben, würde ich als dämliche, aber nicht extremistische Aussage werten. Genauso wenig wie die Aussage Zigeuner sind die schlimmsten.
Beide sind moralisch verwerflich, aber nichts was strafrechtlich relevant wäre. Solange er seinen Job richtig macht, interessiert das keinen.
Meinungsfreiheit gilt auch für Polizeibeamte im privaten.
Wie gesagt ich finde es völlig verwerflich und würde eine solche Meinung niemals teilen.
Aber ich sehe hier kein Fehlverhalten dass strafrechtliche oder disziplinarische Maßnahmen rechtfertigt. Das ist Meinung wie viele andere auch.
Wenn man solche Menschen, mit solchen Meinungen aussortierten würde, dürften wir knapp 30% entlassen würde ich schätzen.
Wenn man rechtsextreme Aussagen des Polizisten belegen kann... Zeugen hat oder so... dann wäre das eine Überlegung.., in vielen Ländern gibt es Beauftragte dafür bei der Polizei
Sowas gehört aussortiert!
Es geht nicht um Strafrecht, sonder außerdienstliches Wohlverhalten.