Sollte ich mich auf betreuer verlassen?
Also ich bin immer noch betreut wegen psychsichen Problemen, aber ich habe langsam genug von denen, weil die haben mir nie gelernt wie man selbständig Lebt, oder sowas.
Ich hab das Gefphl, wenn ich keine Eigeninitiative Zeige wird gar nix kommen. Aber darf ich überhaupt eigeninitiative zeigen in einem betreuten wohnen mit gesetzlichen Betreuer?
Dürfte ich selber nach Wohnungen suchen z.b.? Dürfte ich selber nach Arbeit/Ausbildung suchen, trotz gesetzlicher Betreuung, und Erwerbsunfähigkeit?
Wenn nein, wie wird man diese Betreuer los, wie wird man Erwerbsfähig wenn man es nicht beweisen darf, wie wird man nicht mehr Betreut wenn man es nicht Beweisen darf?
1 Antwort
Du kannst einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung bei Gericht stellen. Wenn Du gegen Deinen Willen unter Betreuung stehst, wird das Gericht dann ein psychiatrisches Fachgutachten anfordern. Wenn darin der Psychiater die Aufhebung der Betreuung befürwortet hast Du gute Chancen, dass sich das Gericht danach richtet.
Das steht dann in dem Fachgutachten. Du selbst musst das dem Gericht nicht beweisen.
Das Fachgutachten wird nach einem etwa einstündigen Gespräch mit Dir geschrieben. In diesem Gespräch mit dem Psychiater musst Du glaubhaft versichern, dass die Gründe die zur Betreuung geführt haben nicht mehr bestehen.
Doch, ich muss denen ja Beweisen, dass ich selbständig Leben kann.
Wenn die sehen ich Lebe in einem betreuten Wohnen, dann wird das nix, kapierst du es nicht?
Ich muss zuerst trotzdem irgendwie an eine Wohnung und Arbeit.
Doch, das verstehe ich natürlich.
Ich sehe und kenne die Kraft des Faktischen. Ich habe lediglich geschrieben wie es bürokratisch abläuft.
Mehr kann ich nicht leisten.
Anwalt bezahlen musst Du nicht. Dafür hast Du den Verfahrenspfleger. Den bezahlt der Staat. Dass er sich für Dich kein Bein ausreißt wie ein Anwalt den Du selbst bezahlst weiß ich ebenfalls. Meine Ex hat Verfahrenspflegschaften gemacht. Als Anwalt verdient man daran leider wenig.
Das System hat Schwächen.
Mach das Beste daraus. Den Weg habe ich aufgezeigt.
Nein, nein, das geht nicht, damn werde ich obdachlos
Solange Du in einem Heim wohnst hat das mit dem Gutachten eh keine Chance.
Du brauchst zuerst eine eigene Wohnung und zumindest einen Teilzeit-Job oder Maßnahme des Jobcenters.
Und du glaubst ich hätte eine chance im ersten arbeitsmarkt?
Ich kenne Dich nicht, aber ja: An der Supermarktkasse eines Discounters bekommen auch Leute ohne Abschluss einen Teilzeitjob. Maximal frustrierend ist natürlich, dass das Gehalt mit dem Bürgergeld verrechnet wird und Du von knapp 600 € Verdienst dann nur etwas über 100€ behalten darfst. Aber das wäre der erste Schritt.
nö, in der schweiz gibt es invalidenrente, wenn ich jetzt würde versuchen ein job zu finden im ersten arbeitsmarkt würde ich entweder gar nicht genommen werden, oder würde es verlieren, dann wäre ich ganz schnell auf der strasse.
Ach - es geht um die Schweiz.
Diese Information wäre im Fragetext wichtig gewesen.
Ich bezog mich auf Deutschland.
Also muss ich das zuerst machen, sonst keine Chance?
Das was ich geschrieben habe sind die beiden nötigen Schritte. Neben Deinem Betreuer müsstest Du bei einer Zwangsbetreuung ja auch noch einen Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger haben. Dessen Aufgabe ist es Deine Interessen vor Gericht zu vertreten und es wäre auch seine Aufgabe den Antrag auf Aufhebung der Betreuung zu schreiben und einzureichen. Den Psychiater für das Fachgutachten kannst Du selbst vorschlagen, es ist aber auch möglich, dass das Gericht Dir den Psychiater vorschreibt. Dein aktuell behandelnder Psychiater ist dafür aber weniger gern gesehen. Am liebsten hat das Gericht, wenn das Gutachten von einem Psychiater stammt der Dich bis dahin nicht kannte.
Wies soll ich es den Beweisen? Und von welchem Geld Anwälte etc.?
Du machst dir die Welt seeeeehr einfach.
Und der Betreuer könnte mir ja einfach das Geld abstellen und dann wäre ich Obdachlos oder so.
Bei mir wurde oft der ambulante Psychiater um Stellungnahme gebeten und danach wurde gegangen, als ich betreut wurde.
Nein, er darf ja nicht gegen Deine Interessen handeln. Du hast ihn, damit Du eben nicht obdachlos wirst.
Aber wie Beweise ich dann dem Gericht das ich selbständig Leben kann?
Ich muss das ja Beweisen können, verstehst du es nicht?