Doppelte Staatsbürgerschaft trotz Abwesenheit des Vaters bei der Geburt?
Folgendes, während meiner Geburt (2001) konnte mein Vater nicht anwesend in Deutschland sein, er besitzt die mazedonische Staatsbürgerschaft, meine Mutter die deutsche. Ich wollte mich vor kurzem informieren bezüglich des Erwerbs des mazedonischen Passes, aber ich fand in meinen Dokumenten nur die deutsche Staatsbürgerschaft vor. Daher meine Frage, liegt in diesem Fall nicht die Information vor dass mein Vater die mazedonische Staatsbürgerschaft hat und daher bei mir nicht eingetragen wurde oder besitze ich diese garnicht da mein Vater bei meiner Geburt nicht anwesend war und falls ja, kann man diese noch nachträglich beantragen? Eine Vaterschaftsanerkennung liegt vor.
3 Antworten
da mein Vater bei meiner Geburt nicht anwesend war und falls ja, kann man diese noch nachträglich beantragen? Eine Vaterschaftsanerkennung liegt vor.
Was hat eine Vaterschaft damit zu tun, ob er bei der Geburt anwesend ist oder nicht ?
Auch Dein Geburtsort ist von seiner Anwesenheit unabhängig.
Daher meine Frage, liegt in diesem Fall nicht die Information vor dass mein Vater die mazedonische Staatsbürgerschaft hat
Das lässt sich doch am einfachsten bei ihm selbst klären.
Eine Vaterschaftsanerkennung liegt vor.
Also wirst Du (vermutlich) Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben, welche auch Dein Vater hat.
Über eine Vertretung Mazedoniens kannst Du Näheres erfahren :
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Auslandsvertretungen_Nordmazedoniens
Ob du die mazedonische Staatsangehoerigkeit besitzt oder nicht, haengt vom dortigen Staatsangehoerigkeitsrecht ab und inwiefern dieses die Weitergabe durch den Vater bei einer Auslandsgeburt zulaesst. Moeglicherweise war dazu auch eine Vaterschaftsanerkennung in Mazedonien erforderlich. Wurde die denn gemacht?
Solltest du die mazedonische Staatsangehoerigkeit nicht durch Geburt erworben haben und diese erst noch beantragen muessen (nicht mit der Beantragung eines mazedonischen Passes verwechseln!), geht beim Erhalt der mazedonischen Staatsangehoerigkeit automatisch die deutsche verloren, wenn du dann nicht im Besitz einer gueltigen Beibehaltungegenehmigung bist (Google weiss, was das ist). Hast du die mazedonische Staatsangehoerigkeit aber durch Geburt erworben, ohne dass diese beantragt werden muss, ist das fuer deine deutsche Staatsangehoerigkeit unschaedlich.
Falls du mit deinen Dokumenten deinen deutschen Pass oder/und Personalausweis meinen solltest: Da steht immer nur die deutsche Staatsangehoerigkeit drin, egal welche man ausser dieser noch besitzt.