Sollen Kinder Geld bekommen für das Arbeiten im Familienbetrieb?
Hallo!
Ich stelle die Frage für eine Freundin:
Meine Freundin ist 16 und hat viel zu lernen in der Schule da sie das Gymnasium besucht. Sie hat auch 3 mal lange Schule(16:30). Sie muss an ihren freien Nachmittagen im Familienbetrieb helfen. Auch an den Samstagen wo sie sich gerne mit Freunden treffen würde. Sie bekommt kein Taschengeld und auch für die Arbeit im Familienbetrieb bekommt sie nichts. Sie möchte später den Familienbetrieb nicht weiterführen da sie mal studieren möchte.
Hat sie Anspruch auf einen Lohn? Ist sie gesetzlich verpflichtet im Familienbetrieb zu helfen?
LG
5 Antworten
Ich habe im Betrieb meines Vaters geholfen und dafür Geld bekommen. Genau die Hälfte dessen was Arbeiter bei gleicher Tätigkeit bekommen haben aber das ist schon in Ordnung
So sollte es auch sein aber einen rechtlichen Anspruch des Kindes gibt es leider nicht
Sie sollte mit den Eltern reden.. sind sie stur werden sie die Tochter vermutlich in 2 Jahren nicht mehr oft sehen.
Ich wünsche Dir eine schöne und Stress arme Woche.
Also zur Frage nach Lohn kann ich dir antworten sie hat keinen Anspruch darauf sogar im Gegenteil Kinder und Jugendliche die im Haushalt ihrer Eltern leben und von diesen unterhalten werden sind sogar verpflichtet unentgeldlich in Familienbetrieben auszuhelfen.
Allerdings sagt das Jugendschutzgesetz auch mehr so dürfen es zum beispiel nur einfache Tätigkeiten sein, bei schulpflichtigen Jugendlichen nur 2 Stunden Arbeitszeit pro Tag und von 18:00 bis 08:00 dürfen diese gar nicht arbeiten.
Das ist weniger ein rechtliches Problem als eines mit dem Umgang der Familie untereinander.
Deine Freundin darf durchaus mit Ihren Eltern darüber sprechen dass auch ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Wahrscheinlich wird das mehrere Gespräche brauchen und nicht im ersten Anlauf so laufen wie sie sich das wünscht.
Wer nichts fordert bekommt auch nichts.
Ja, sie ist gesetzlich verpflichtet, im elterlichen Betrieb mitzuhelfen.
Zitat aus dem BGB:
§ 1619 Dienstleistungen in Haus und GeschäftDas Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Einen Anspruch auf Lohn hat sie nicht, aber es wäre natürlich fair, ihr ein wenig Taschengeld dafür zu geben. Vorausgesetzt, der Betrieb wirft genug ab dafür.
Stimmt, genau das steht da drin. Aber nicht, daß sie einen Anspruch auf Lohn hat. Das steht da nicht drin. Sie hätte einen Anspruch, wenn dort stehen würde, dass eine Entlohnung verpflichtend ist.
Abgesehen davon wird sie alimentiert und das entspricht dem Lohn. Sie bekommt Essen, Kleidung, Wohnung, etc...
Ich sage ja nicht, daß das richtig ist, ich würde es fair finden, wenn sie Geld bekommt. Aber gesetzlich steht das da nicht.
"HausSTAND" umfasst alles was den Eltern gehört, also auch ein eventueller Betrieb. Es ist absolut rechtmässig. Persönlich finde ich es, (wenn die Eltern ein entsprechendes Einkommen haben) unpassend.
Bitte nochmals lesen!!! Das Gesetz gilt für "Haushalt UND Geschäft"! Arbeitslohn kann es dafür nicht geben, weil sonst die Eltern als Arbeitgeber nicht nur steuerliche Vorteile hätten und geradezu zum Betrügen aufgefordert werden würden. Taschengeld wie Trinkgeld ist aber deshalb erlaubt. Das müssen die Eltern nämlich als pure eigene ausgaben zahlen - und schon sieht die Welt anders aus und viele Eltern möchten das dann plötzlich nicht mehr! Verstanden, warum!?
Es würden also hunderttausende Eltern mit ihren Kindern sich selbst, also den Staat, betrügen, z. B. durch Fälschung der Arbeitsstundenzettel mit gesetzlich vorgeschriebener maximaler Arbeitszeit/Tag des Kindes. Ein Lohnempfänger muss nämlich u. a. Steuern bezahlen, ist zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet, bekommt geregelten Urlaub, der auch für die Unfallversicherung nötig ist.
...seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Geschäft ist hier im Sinne von Unternehmen zu sehen.
Wo bei ich mich ja frage wie sich das mit §1619 verhalten würde, wenn die Eltern einen Steinbruch, ein Salzbergwerg oder ähnliches betreiben.😅
"...die billige Arbeitskraft ihrer Eltern." Wenn ich sowas schon lese. Dieser Familienbetrieb ist es letztendlich doch der ihr ihr Essen auf den Tisch und ihre Schuhe an die Füße bringt also wieso sollte es nicht legitim sein wenn eine 16-Jährige in genau dem Betrieb der das Geld bringt von dem sie genauso abhängig ist wie der Rest der Familie aushilft... Teenager keine andere Menschengruppe auf dem Planeten nimmst sich selbst so wichtig und sovieles für selbstverständlich wie Teenager...
Ja so ist das mit den Teenagern. Das harte Erwachen kommt auch ohne dass ihnen jemand die Freizeit verwehrt. Nach der Mittagsschule noch das elterliche Versagen aufgebürdet zu bekommen erscheint ihnen selbstverständlich. Na ich hoffe sie wurden früher ordentlich eingespannt, sonst haben sie bereits ihr Mitspracherecht verspielt.
Scheinbar erfordert jede von Teeniehand getippte Frage einen Zyniker der meint er müsste seine stupide Auffassung von Manier teilen. Jemand der munter und vermessen eine ganze Altersgruppe diskreditiert ohne selbst besser zu sein. Nehmen Sie sich doch bitte nicht so wichtig. Bilden sie sich ihr Urteil doch bitte über konkrete Individuen denen sie beim herabwürdigen in die Augen sehen können. Und selbst dann BITTE leise. Das will doch niemand wissen.
Das ist aber ziemlich viel Aufwand dafür das es ja angeblich so uninteressant ist. :D
Eine Art von finanzieller Anerkennung sollte schon erfolgen, zumal sie überhaupt kein Taschengeld bekommt.
Hä warum hat sie keinen Anspruch auf Lohn? Sie ist nicht die billige Arbeitskraft ihrer Eltern. In dem Text steht, dass ein Kind verpflichtet ist im Haushalt zu helfen