Darf ich mir ohne meine Eltern ein Handy kaufen?

4 Antworten

Ja, ein 16-Jähriger darf sich grundsätzlich ein Handy von seinem selbst erarbeiteten Geld kaufen, allerdings gibt es dabei einige rechtliche Aspekte zu beachten.

Nach deutschem Recht sind Personen im Alter zwischen 7 und 17 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie Rechtsgeschäfte (wie den Kauf eines Handys) grundsätzlich nur dann abschließen dürfen, wenn ihre gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) zustimmen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, den sogenannten Taschengeldparagrafen (§ 110 BGB). Demnach ist ein Kauf wirksam, wenn der Minderjährige den Kaufpreis mit eigenen Mitteln (zum Beispiel aus Taschengeld oder eigenem Verdienst) begleicht und der Kaufpreis vollständig bezahlt wird.

Solange der 16-Jährige das Handy also mit eigenem Geld kauft und den Kaufpreis direkt bezahlt, ist der Kauf in der Regel rechtswirksam. Wenn allerdings Ratenzahlungen oder Verträge (z. B. ein Mobilfunkvertrag) damit verbunden sind, benötigen sie in der Regel die Zustimmung der Eltern.

Grundsätzlich darfst du über dein Geld, was du als Taschengeld oder Geldgeschenk erhältst bzw. als Arbeitslohn verdienst frei verfügen. Da du noch nicht volljährig bist, müssen deine Eltern dem Arbeitsverhältnis zugestimmt haben. Wenn ihr keine weiteren Verabredungen getroffen habt, dass du z.B. zu Hause eine Summe X abgeben musst, kannst du mit dem Geld im Prinzip machen was du willst, solange du dich im Rahmen des Gesetzes bewegst. Zigaretten und Schnaps darfst du nicht kaufen, in die Spielbank darfst du auch nicht gehen.
Man geht dann nämlich davon aus, dass deine Eltern die Zustimmung zum Kauf erteilt haben, sonst hätten sie dir das Geld nicht gegeben bzw. dem Arbeitsvertrag zugestimmt.
Allerdings ist der Verkäufer nicht verpflichtet dir das Smartphone zu verkaufen.

Wenn es sich allerdings nicht nur um das "nackte" Gerät handelt, sondern ein Telefonvertrag mit dabei ist, dann müssen deine Eltern unterschreiben.

Dürfen tust du immer, ist das Risiko des Verkäufers.


notting  15.09.2024, 16:28

... weswegen der ab einem gewissen Betrag evtl. vorsorglich nicht an Minderjährige verkaufen will...

notting