Ist "beabsichtigen" gleich "verpflichtet"?
Ich habe meine Unterlagen für die Approbation in Baden Würrtemberg eingereicht. Nun, ich weiß nicht ob und wann ich in BW arbeiten werde. Ich will nur die Approbation.
Zu meiner Frage: wenn ich beabsichtige dort zu arbeite, heißt das auch, dass ich verpflichtet bin(gesetzlich)?
2 Antworten
Eine Willenserklärung ist noch keine Verpflichtung.
Hallo,
beabsichtigen und verpflichtet sind zwei unterschiedliche Dinge.
Man muss nicht in dem Bundesland arbeiten, in dem die Approbation ausgestellt wurde.