Soll ich noch Kontakt zu einer Person halten, die ich angezeigt habe?

Carina2024  23.12.2024, 23:00

Blockieren und Löschen. Und wenn er auftaucht sofort die Polizei anrufen.Immer alles dokumentieren und Beweismittel sammeln

Joker18797 
Beitragsersteller
 23.12.2024, 23:05

Okay. Sollte man dazu den Polizeinotruf verwenden?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Blockieren. Und wenn er auftaucht und nicht geht, die Polizei rufen


Joker18797 
Beitragsersteller
 23.12.2024, 23:07

Okay. Sollte man dazu den Polizeinotruf verwenden?

Du solltest die Polizei darüber informieren das dich derjenige den du Angezeigt hast und gegen dem auch ein Ermittlungsverfahren läuft sowohl telefonisch als auch persöhnlich belästigt. Und, wenn er vor der Türe steht und nicht weggeht immer die Polizei anrufen und dabei erwähnen das gegen ihn ein Verfahren läuft und du ein Zeuge bist, da würden sie schneller kommen und mit ihm reden.

Auch solltest du das alles Dokumentieren und es später dann vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft übergeben.

du kannst das blockieren und ihn abweisen. Und du kannst die Staatsanwaltschaft informieren. Der wird prüfen in wie weit der Tatbestand einer Nötigung bereits erfüllt ist.

Teile das der Polizei mit. Es scheint sich um einen Versuch der Zeugenbeeinflussung zu handeln.