Soll ich noch Kontakt zu einer Person halten, die ich angezeigt habe?
Wie sollte man sich im laufenden Ermittlungsverfahren bei der Polizei, als Zeuge, gegenüber dem Täter verhalten?
Was mache ich, wenn ich als Zeuge vom Täter ständig angerufen werde?
Blockieren?
Und was, wenn der Täter meine Wohnung aufsucht?
Blockieren und Löschen. Und wenn er auftaucht sofort die Polizei anrufen.Immer alles dokumentieren und Beweismittel sammeln
Okay. Sollte man dazu den Polizeinotruf verwenden?
4 Antworten
Blockieren. Und wenn er auftaucht und nicht geht, die Polizei rufen
Ja sicher! Es soll doch schnell gehen, wenn der Mensch vor deiner Tür steht.
Du solltest die Polizei darüber informieren das dich derjenige den du Angezeigt hast und gegen dem auch ein Ermittlungsverfahren läuft sowohl telefonisch als auch persöhnlich belästigt. Und, wenn er vor der Türe steht und nicht weggeht immer die Polizei anrufen und dabei erwähnen das gegen ihn ein Verfahren läuft und du ein Zeuge bist, da würden sie schneller kommen und mit ihm reden.
Auch solltest du das alles Dokumentieren und es später dann vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft übergeben.
du kannst das blockieren und ihn abweisen. Und du kannst die Staatsanwaltschaft informieren. Der wird prüfen in wie weit der Tatbestand einer Nötigung bereits erfüllt ist.
Teile das der Polizei mit. Es scheint sich um einen Versuch der Zeugenbeeinflussung zu handeln.
Okay. Sollte man dazu den Polizeinotruf verwenden?