Ich bin Zeuge beider Seiten eines Ermittlungsverfahren?
Mein Vater wurde angepöbelt und beleidigt in der Straßenbahn und daraufhin hat mein Vater ebenso aggressiv reagiert.
Die beiden haben sich nun gegenseitig Angezeigt und ich bin der Zeuge beider Seiten.
Ich hab nun zwei schriftliche Zeugenaussagen per Post erhalten und will aber das von meinem Vater verweigern. Wie kann ich das machen?
3 Antworten
Zum Vorfall wollen Sie nur eine Aussage von Dir haben, aber wegen Zeugnisverweigerungsrecht mußt Du gar nichts sagen.
Das mit zwei Zeugenaussagen ist Quatsch, da mußt Du - als Zeuge gegen die andere Partei - schreiben, dass der Beteiligte an dem Streit Dein Vater ist, Aktenzeichen angeben und vom Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Was sagt dein Vater? Beleidigungsdelikte werden häufig eingestellt und es wird auf den Zivilweg verwiesen.
Du gehst dorthin und wirst als Zeuge belehrt. Man wird dir dein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO eröffnen, wonach du nicht gegen deinen Vater Aussagen musst. Dann sagst du, dass du davon gebrauch machen möchtest.
Das wird dann so Protokolliert und du kannst wieder gehen.
Hast du einen Zettel müsste da entweder ein Feld zum Ankreuzen sein, oder du schreibst einfach hin „ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch“
Du musst nicht gegen deinen Vater aussagen.