Soll Bürgergeld zurückzahlen .?

2 Antworten

überschneidete

Korrekt: überschnitt

Lasse erst mal von einer unabhängigen Stelle überprüfen, ob die Rückforderung von der Höhe her korrekt ist.

Falls Ja, Ratenzahlung beantragen, wenn es Dir in einem Betrag zu viel ist.

Wenn Du wieder arbeitslos wirst und keinen vorrangigen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, kannst Du wieder Bürgergeld beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Würde an der Rückforderung auch nichts ändern, wenn diese rechtmäßig erfolgt.

Einen schriftlichen formlosen Antrag auf Ratenzahlung stellen, wenn Du dir unsicher bist ob die Forderung rechtmäßig ist, würde ich mir eine kostenlose Sozialberatung in deiner Nähe suchen.

Dann solltest Du aber zur Sicherheit gegen diese Forderung einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch einlegen, musst Du auch nicht begründen, nur damit die Forderung nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht rechtskräftig wird.