Sind unsere Kinder nicht erbberechtigt?
Mein Mann und ich, wir waren 22 Jahre verheiratet. Die Ehe wurde geschieden und mein Mann heiratete wieder, diese Frau brachte einen Sohn mit in die Ehe, der einbenannt wurde.
Nun wurde meinen Kindern mitgeteilt, dass ihr Vater verstorben ist und eine Kopie des Testaments der Eheleute war beigefügt.
Sie setzten sich gegenseitig als Haupterben ein(Berliner Testament ).Nun starb mein ehemaliger Mann zuerst und seine Frau erbt alles.
Nach dem Tode der Ehefrau ist ihr Sohn als Alleinerbe eingetragen.
Haben unsere gemeinsamen Kinder kein Recht auf ein Erbe ihres Vaters???
7 Antworten
Doch, aber nur als Pflichtteilsanspruch, den sie bei der Ehefrau als Alleinerbin geltend machen müssen.
Doch, sie haben ein Recht auf einen Pflichtanteil des Erbes.
Deine Kinder können hinsichtlich des Erbe ihres Vaters ihren Pflichtteilanspruch geltend machen (§ 2303 BGB). Anspruchsgegner ist der Erbe, also die erbende Ehefrau des Vaters.
Dies mit dem Pflichtteil wurde ja schon mehrmals von anderen Usern erwähnt. Ergänzend noch, der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles.
Im diesen Link wird es gut erklärt, dieser bezieht sich besonders auf des Berliner Testament.
da können sie nur den Pflichtteil beanspruchen.