Sind unsere Kinder nicht erbberechtigt?

7 Antworten

Doch, aber nur als Pflichtteilsanspruch, den sie bei der Ehefrau als Alleinerbin geltend machen müssen.

Doch, sie haben ein Recht auf einen Pflichtanteil des Erbes.

Von Experte ichweisnix bestätigt

Deine Kinder können hinsichtlich des Erbe ihres Vaters ihren Pflichtteilanspruch geltend machen (§ 2303 BGB). Anspruchsgegner ist der Erbe, also die erbende Ehefrau des Vaters.

da können sie nur den Pflichtteil beanspruchen.