Sind Reichsbürger in Deutschland wegen der (drohenden) Staatsgefährdung in der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit einzuschränken?
Das Ergebnis basiert auf 24 Abstimmungen
Was genau soll berechtigt oder unberechtigt sein? Die Sorge oder die Einschränkung?
Einschränkung
7 Antworten
Tatsächlich hat JEDER MENSCH das Recht auf eine freie Meinungsäusserung. Das Grundgesetz für die Budnesrepublik Deutschland ist in dieser Hinsicht kompormisslos im Artikel 5, Absatz 1, Satz 1:
JEDER hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Hervorhebung von mir.
Und nur weil jemand den Staat BRD und seine Rechtsgrundlagen nicht anerkennt, heisst das noch lange nicht, dass er in irgendeiner Weise gefährlich ist für diesen Staat. Denn das, was in der Regel jeden Abend an bundesdeutschen Stammtischen gelabert wird, ist genauso kontrovers - wird aber nicht als "staatsgefährdend" in irgend einer Art und Weise gebrandmarkt.
Nein.
Aber wenn strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt werden, müssen diese natürlich verfolgt werden.
Da das Deutsche Reich nicht der EU angehört, sollten Reichsbürger wie EU-Ausländer behandelt werden. Notfalls könnte man sie ja nach Neuschwabenland abschieben.
🦈
Sind Reichsbürger in Deutschland wegen der (drohenden) Staatsgefährdung in der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit einzuschränken?
Das erledigen die Schranken der so genannten Meinungsfreiheit - der Begriff Meinungsäußerungsfreiheit ist konkreter - schon selbst.
Nicht alles, woran diese Menschen glauben, darf öffentlich geäußert werden.
Nein, aber der Staat sollte sich nicht so auf der Nase herumtanzen lassen.
Neuschwabenland wäre aber nicht richtig, da könnte man andere Personen hinschicken. Die Reichsbürger wollen ja das Kaiserreich wieder beleben und Neuschwabenland kam ja erst später im 3. Reich.