Sind meine Augen zu schlecht für das BKA?
Kurze Frage, ich würde gerne später beim BKA arbeiten, hab aber gehört, dass man dafür eine gewisse Sehstärke haben muss.
Ich habe links -3 und rechts -1,5.
Bin ich damit zu blind?
3 Antworten
Hier ein Auszug aus den Voraussetzungen:
"Die Anforderungen an die Sehkraft sind in der Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) festgeschrieben. Zu diesem Aspekt erlaubt das Amt im Polizeivollzug keine Abstriche. Sind Anforderungen an Sinnesorga-ne nicht erfüllt, ist die Polizeidiensttauglichkeit im Sinne der Nr. 2 a) ausgeschlossen. Die Einstellung ist damit verhindert."
Polizeidienstuntauglichkeit liegt u. a. vor bei
- unkorrigierter Sehschärfe auf einem Auge von weniger als 0,5, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, von weniger als 0,3, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist,
- korrigierter Sehschärfe unter 0,8 schon auf einem Auge, selbst bei einer Sehschärfe von 1,0 des anderen Auges,
Frag beim BKA Einstellungsberater nach oder schau auf deren Internetseite. Da stehen die Einstellungsvoraussetzungen.
Diese Fehlsichtigkeit kann man mit einer Brille noch korrigieren. Näheres erfährst du beim Personaler vom BKA.
Das ist nicht relevant. Sehstärke muss generell auch ohne Sehhilfe bis zu einer Mindestgrenze vorliegen.