Sind diese Speichelreflektoren STVO gemäß?

3 Antworten

§ 22a StVZO:

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
22. Lichtmaschinen, Scheinwerfer für Abblendlicht, auch mit Fernlichtfunktion oder auch mit Tagfahrlichtfunktion, Schlussleuchten, auch mit Bremslichtfunktion, Fahrtrichtungsanzeiger, rote, gelbe und weiße Rückstrahler, Pedalrückstrahler und retroreflektierende Streifen an Reifen, Felgen oder in den Speichen, weiß retroreflektierende Speichen oder Speichenhülsen für Fahrräder und Fahrradanhänger (§ 67 Absatz 1 bis 5, § 67a Absatz 1);

Laut Herstellerangabe ist pro Packung mindestens ein Speichenreflektor mit Prüfzeichen enthalten, somit wäre die Verwendung zulässig.

Ja, diese Speichenreflektoren ersetzen Katzenaugen oder den umlaufenden Reflexstreifen am Reifen. Dafür muss jede Speiche mit so einem Reflektor versehen werden.

Wie in einer Produktbewertung zu lesen ist, gibt es für jedes Rad einen Reflektor mit Prüfnummer, ganz so wie es vorgeschrieben ist.

Diese Art der Reflektoren wurde vor einigen Jahren erlaubt.

Da keiner dieser Art irgendwelche Nummern trägt, kann kein Polizist unterwegs feststellen, ob der Reflektor ausreichend reflektiert.

Form und Funktion sehen jedoch, wie die erlaubten aus.

Natürlich muss an jede Speiche ein Reflektor-Stäbchen montiert sein.