Pflicht Ausrüstung für Fahrräder Berlin?

3 Antworten

Das Licht muss seit ein paar Jahren nur noch als Stecklicht, bzw. erst dann vorhanden sein, wenn es auch von der Helligkeit her nötig ist. Das fest installierte Licht ist nicht mehr Vorschrift. Und selbst, wenn ich mich irren sollte, in der Praxis wird das so von kontrollierender Polizei akzeptiert.

Die Reflektoren jedoch bleiben Pflicht, auch wenn man Licht hat. Allerdings gibt es hier Grenzen, z.B. lässt sich nicht an jedes Klickpedal ein Reflektor befestigen. Und der Speichenreflektor darf auch ein reflektierender Ring auf dem Reifen sein, und ist oft die einzige! seitliche Erkennbarkeit, weil viele Lichter doch wenig zur Seite abstrahlen. Die Front und Rückreflektoren sind jedoch fast an jedem Rad gut montierbar, und haben bestimmt schon etliche Radfahrer gerettet. Es ist leichter, im Dunkeln den sich verändernden Abstand zum Radfahrer zu erkennen, wenn dieser an 2 Punkten nach hinten oder auch vorn erkennbar ist. Und beim Rücklicht, falls es mal unterwegs versagt, merkt man das nicht sofort. Dafür gibt es aber Rücklichter mit integriertem Reflektor.

Muss man vorne wirklich einen Scheinwerfer UND ein weißen Reflektor haben und hinten ein rotes Licht UND ein roten Reflektor?

Ja.

Irgendwie wirken die Reflektoren wenn man das Licht schon hat recht überflüssig oder hat dies einen guten Grund?

Licht kann ausfallen. Reflektor nicht. Wenn also die Hauptbeleuchtung nicht mehr gehen sollte, bist Du notfallmäßig (wenn auch schlechter) immernoch zu sehen.

Außerdem funktionieren Reflektoren auch in Situationen, wenn Du normalerweise kein Licht anmachen würdest, aber trotzdem schlecht zu sehen bist, z.B. Tunnel, Unterführungen, etc.

Um die eigentlich Frage zu beantworten: In Berlin gelten dieselben Regeln wie überall sonst auch: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/kauf-ausruestung/fahrradbeleuchtung/