Eintrag im Führungszeugnis wird nach drei Jahren gelöscht, aber drei Jahre ab Verurteilung oder ab Begehung der Straftat?
Ich wurde zu 1 Jahr Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Die Straftat wurde jedoch vor 2 Jahren begangen. Ich habe gelesen das Einträge dieser Art nach 3 Jahren gelöscht werden. Gilt das aber ab dem Zeitpunkt der Verurteilung oder der Begehung der letzten Straftat? Ich wurde nämlich erst nach 1-2 Jahren verurteilt weil ich davor einfach noch kein Gerichtstermin bekam.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Artus01/1516301634322_nmmslarge__303_0_1944_1944_e697a745a6a6bcbca5d4fcdcd037c484.jpg?v=1516301634000)
Kannst Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/
nachlesen, ab § 45.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PissedOfGengar/1653678834128_nmmslarge__383_80_479_479_8fe68c75f55cebd52336225bdb84e11d.jpg?v=1653678834000)
Die Frist beginnt mit dem Tag der Urteilsverkündung und nicht mit dem Tattag.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Erst nach dem Urteil beginnt die Zeit zu laufen. Solange du nicht verurteilt wurdest, bist du ja nicht schuldig gesprochen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nach dem Urteil, vorher gibt es den Eintrag ja noch gar nicht.
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) § 36 Beginn der FristDie Frist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils (§ 5 Abs. 1 Nr. 4