Kann die Justiz auch jemandem endgültig und dauerhaft wegsperren ohne dass die Polizei was damit zutun hat?
Kann ein Deutsches Justiz, jemandem auch Dauerhaft und Endgültig wegsperren und zwar ohne dass die Polizei was damit zutun hat?!
Nur die Justiz - nicht die Polizei, es soll mit der Polizei nichts zutun haben, also rein gar nichts !
Mach dich mal schlau über die "Gewaltenteilung" in unserem Land.
Wo ist denn eure Land? Was redest du da?
4 Antworten
Nur die Justiz kann das. Alle freiheitsentziehende Maßnahmen, sei es Haft oder auch die Einweisung in die Psychiatrie unterliegen dem Richtervorbehalt, d.h. sie müssen von einem Richter angeordnet werden. Die Polizei als Teil der Exekutive ist nur ausführendes Organ. Die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft kann eine Person allenfalls festnehmen und maximal 24 Stunden festhalten. Dann muß sie die Person entweder freilassen oder einem Richter vorführen, der denjenigen dann entweder freiläßt oder verhaftet, indem er einen Haftbefehl ausstellt.
Und was rein Ermittlungen angeht: auch das muss nicht unbedingt die Polizei machen, sondern auch Zoll- und Steuerfahnder oder sogar Förster ("Forstpolizei") können dies tun.
Stimmt, die Ermittlungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft die die "Oberhoheit" über das Ermittlungsverfahren hat. Aber sie hat in der Polizei "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" die die Ermittlungen führen und an die Staatsanwaltschaft berichten. Steht , unterschiedlich, da Ländersache, detailliert in den Polizeiaufgabengesetzen wie dies erfolgt
Zwar schlecht erklärt, aber im Grunde richtig.
Womit aber der Rest meines Kommentars nicht beantwortet wurde.
Die Staatsanwaltschaft ist zwar Herrin des Ermittlungsverfahrens, überwacht und leitet jedoch nur die Ermittlungen ihrer Ermittlungspersonen.
Es gibt verschiedene Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durchführen. Das sind u.a.
- Polizeivollzugbeamte
- Steuerfahnder
- Zollfahnder
- Beamte der Bundesfinanzverwaltung im Grenzabfertigungsdienst, der Kontrolleinheiten der Hauptzollämter und des Prüfdienstes
- Förster
Je nach Zuständigkeit gibt es also durchaus Fälle, in denen die Polizei nicht an den Ermittlungen beteiligt ist. Dann führen aber andere Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durch.
Nein, das geht nicht. Zumindest dann nicht, wenn man sich sonst wehrt. Und wer würde sich dagegen nicht wehren...
ja das ist möglich
Steht wo? Ist nämlich falsch.
Ermittlungsbehörde ist immer die Staatsanwaltschaft.