Sichtschutzzaun vor auf Grenze stehende Gebäude?
Hallo. Ich habe eine Auffahrt die genau an die des Nachbarn grenzt. Ich habe seitlich die Garagenwand und ein ebenfalls auf Grenze stehendes Gartenhaus zu stehen. Es ist also bei beiden Gebäuden eine Grenzbebauung. Der Nachbar kümmerte sich seit min. 7 Jahren weder um die Optik die ich zu ertragen habe und auch nicht darum das Holz zu streichen. Ich habe vor weil mich die Optik stört ein Zaun zu errichten. Da ich wenn ich das Haus verlasse immer diesen ungepflegten Anblick habe. Es handelt sich um einen ca 6m langen WPC Zaun.Höhe ca.180cm und ca 20cm von der Grundstücksgrenze also von den Gebäuden weg. Es sind steckbare Lamellen so das man den zaun demontieren könnte um seine Gebäude zu streichen oder zu reparieren. Ist das jetzt eine Einfriedung? Für mich ist das nur eine optische Aufwertung. Was darf ich da und was nicht?
Bundesland?
Sachsen Anhalt
1 Antwort
Moin,
es könnte sich tatsächlich um eine Einfriedung handeln. Diese wäre bei einer Höhe von bis zu 2,00m nach § 60 Abs. 1 Ziff. 7 Buchst. a der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalts sogar Genehmigungsfrei (dh, es muss kein Bauantrag bei der zuständigen unteren Baubehörde gestellt werden).
es ist jedoch dem Nachbarn anzuzeigen, dass du dies vorhast (§ 27 Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt).
Handelt es sich um eine Einfriedung muss diese auch „ortsüblich“ sein. Dh angepasst an die Höhe und Art der Einfriedungen der unmittelbaren Umgebung.
gibt es keine Ortsüblichkeit, darf bis ein bis zu 2,00m höher Zaun gebaut werden.
Am besten wäre es aber, du informierst dich hierzu einfach auch noch mal bei der unteren baubehörde. Das ist in der Regel die Gemeinde/Stadt und erläuterst dein Vorhaben. Und nicht vergessen, den Nachbarn zu informieren.
Im Prinzip schon. Im Zweifelsfall müsstest du es aber nachweisen, dass du deinem Nachbarn Bescheid gegeben hast.
Danke für die Info. Was kann passieren wenn ich den Zaun nun eigenwillig errichte ohne es dem Nachbarn anzuzeigen? Ordnungsgeld oder Zivilklage? Ortsüblichkeit und Bebauungsplan erlauben diese Art von Zaun. Ich will ihn einfach nur nicht schriftlich informieren.
Die Anzeigepflicht ist im Nachbarschaftsgesetz geregelt. Das wäre also Zivilgerichtsbarkeit. Also zumindest könnte ein fieses schreiben vom Anwalt bei dir ankommen. Ob darüber hinaus noch was anderes droht, kann ich nicht einschätzen.
Ist es aber nicht so geregelt das eine Zivilklage erst nach einen Schlichtversuch zulässig ist?
Dankeschön für die Antwort. Das ist ja das Problem mit dem Nachbarn. Ich habe ihn das mündlich angekündigt und er sagte mir,es sei ihn egal was ich mache und er möchte nicht mit mir kommunizieren. Von seinen Holzhaus was auf Grenze steht ragt das Dach ca.20 cm drüber was ich ihn sagte und es mich beim zaun errichten stört. Wie gesagt er sagte es interessiert ihn nicht und ich soll doch machen was ich will. Höhe vom Zaun sind 185cm und Ortsüblich ist es auch. Ich verdecke lediglich seine auf Grenze errichteten Gebäude. Ich will sie ohne seine Einwilligung setzen weil er es eh ablehnen wird. Auf das Theater hab ich keine Lust.
eine Einwilligung benötigst du ja nicht bzw reicht ein „ist mir egal“. Wenn das Dach beim Zaunbau stört, ist natürlich problematisch. Aber ist deine Entscheidung inwieweit du dich da mit dem Nachbarn auseinander setzen willst/musst.
Reicht eine mündliche Zusage?