Gewohnheitsrecht ja, nein?
Mein Nachbar betreibt einen Handwerksbetrieb. Er hat, um Material zu lagern entlang der gemeinsamen Grenze ein Regal am Zaun aufgestellt.
Das Regal ist ca. 8.00 m lang und etwa 2.30 m hoch . Das Regal ist mit einer Plane abgedeckt und die Optik ist nicht die Beste. Zudem wächst aufgrund des Schattens durch das Regal, auf meinem Grundstück entlang des Zaunes nichts.
Das Regal steht schon längere Zeit. Kann ich meinen Nachbarn auffordern, das Regal abzubauen, auch wenn dieses schon längere Zeit steht ? Ein Gewohnheitsrecht gibt es nach meiner Kenntnis nicht, aber eine Duldung. Kann man die Duldung widerrufen ?
1 Antwort
Wäre es denn nicht für ein langjähriges Zusammenleben besser, da gemeinsam nach einer Lösung zu suchen und nicht gleich eine rechtliche Keule einzusetzen?
Und falls du es doch für dich selbst lösen willst: eine Hecke? Pflanzen die im Schatten wachsen? Von deiner Seite auch einen - schöneren - Zaun aufstellen.
Es ist immer wieder eine Frage, ob man in die Konfrontation gehen will, nach einem Kompromiss sucht oder eine Lösung für sich selbst sucht. Ich finde das oft nicht so leicht zu entscheiden!
Suche keine Konfrontation oder einen Rechtsstreit. Es ging nur um die Frage, ob man verlangen kann, dass so ein Regal abgebaut wird, auch wenn dieses schon längere Zeit steht und man keine Einwände hatte ?