Nachbarschaftsrecht: Einfriedung, Rat?
Guten Tag.
Eine Frage bzgl. Einfriedung in NRW:
Ich habe eine Hecke, ca. 50 cm von der Grenze. Mein Nachbar hat nur einen Maschendrahtzaun. Jetzt möchte er einen Zaun hinstellen. Darf er auf der Grenze einen Zaun hinstellen und mir eine Rechnung stellen, obwohl ich keinen Zaun möchte? Die Nachbarn haben auch einen Hund.
Danke lg
3 Antworten
Laß ihn doch seinen Zaun hinstellen. Ja, Zäune gehören auf die Grundstücksgrenze. Du willst keinen Zaun, dir reicht die Hecke.
Eine Rechnung darf er dir auch stellen, jedoch mußt du sie nicht bezahlen. Ist doch sein Zaun. Wieso solltest du da etwas für bezahlen?
Und sollte es wirklich so sein, daß du in einem Bundesland lebst, wo du für den Zaun verantwortlich bist, dann schlägst du 3 Pflöcke ein und spannst ein Seil. Das wäre auch ein Zaun.
Wenn der Nachbar seinen Hund oder die Hühner einsperren will, dann ist das ganz allein seine Sache.
Hallo Dianka,
Grundstücksabgrenzungen werden immer gemeinschaftlich
also 50 zu 50 gemacht.
Das setzt voraus das sich aber beide Nachbarn einig darüber
sind, oder Ihr entscheidet, wer für welche Hälfte zuständig ist.
Das beste ist immer, eine gmeinsame Lösung.
opi ehrsam
PS:
Er hat aber das Recht seinen Zaun zu erneuern, was ja wegen
des Hundes auch in eurem Sinn sein sollte ?
Also sucht nach einer Lösung mit dem Nachbarn !
Grundstücksabgrenzungen werden immer gemeinschaftlich
also 50 zu 50 gemacht.
Nicht überall. Bitte Satzung gucken.
Es macht ja Sinn. Aber
Dann schau mal Wie eure grundstücksrechte in Nrw sind.
Hier ist es anders als ehrsam schreibt.
Nämlich links vor dem GS stehend ist unsere. Heißt wohnt er rechts, muss er das bezahlen, wohnt er links von dir sogar du. Jetzt denkt man ich hab ja die Hecke Da du aber die Hecke nicht auf der Kante sondern direkt auf deinem GS hat ist das kein Zaun.
Also Nachlesen und bitte bitte bitte nicht motzen, sondern ruhig reden.