Seltener Fall und Zuflussprinzip: Was wird vom Jobcenter angerechnet?

2 Antworten

Wenn Du von der Agentur für Arbeit nur noch ALG - 1 für diese 8: Tage bekommen hast, musst Du da auch nichts zurück zahlen.

Beim Bürgergeld geht es nach dem Zuflussprinzip, die Leistungen für September hast Du ja schon erhalten, auch wenn es ein zinsloses Darlehen war.

Bekommst Du nun deinen anteiligen Lohn für September noch im September aufs Konto, zählt das als Einkommen und wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf deine Leistungen für September angerechnet.

Der Freibetrag berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen und wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen, ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen und das wird auf deine Leistungen für September angerechnet.

Das anrechenbare Nettoeinkommen musst Du dann ans Jobcenter erstatten, max.natürlich nur das was Du für September erhalten hast.

Auf schriftlichen formlosen Antrag ist die Rückzahlung im Regelfall auch in monatlichen Raten möglich oder es wird entsprechend mit laufenden Leistungen verrechnet.

Vom 9. September arbeite ich wieder. Am letzten Tag dieses Monates wird der erste Lohn überwiesen

Das Einkommen wird auf das September-Bürgergeld angerechnet.

Dadurch entsteht eine Rückforderung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.