Hartz 4 Zurückzahlen?

6 Antworten

Verdient und bekommen ist da ein sehr großer Unterschied !

Verdient kannst du es im Monat des ALG - 2 Bezugs, nur darf es nach dem Zuflussprinzip nicht im Monat des ALG - 2 Bezugs auf dein Konto kommen, dann würde es auch in diesem Monat entsprechend auf die Leistungen angerechnet.

Auch ist wichtig was du an Brutto verdient und dann Netto aufs Konto bekommen hast und natürlich was an ALG - 2 für diesen Monat gezahlt wurde.

Denn auf Erwerbseinkommen kannst du vom Bruttoeinkommen berechnet nach § 11 b SGB - ll Freibeträge vom Nettoeinkommen in Abzug bringen, dass wären dann erst einmal 100 € Grundfreibetrag vom Brutto, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn du also angenommen diese 530 € Netto aufs Konto bekommen hast und das im Monat für den du auch ALG - 2 bekommen hast, dann solltest du als Single mit Steuerklasse 1 ja über 600 € an Brutto verdient haben.

Bei 600 € Brutto läge dein Freibetrag bei 200 €, die dann nach Abzug von deinen 530 € Netto um die 330 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben würden und die müsstest du dann ans Jobcenter zurückzahlen.

Solltest du das noch nicht gemeldet und nachgewiesen haben, dann solltest du das umgehend nachholen.

War/Ist die Erwerbstätigkeit dem Jobcenter bekannt?

Falls diese 530 € jetzt im September bei Dir eingegangen sind und Du für diesen Monat ALG 2 bezogen hast, dann wird das Geld sicherlich rückwirkend angerechnet.

Das Zuflußprinzip basiert darauf, daß der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Girokonto maßgebend ist und nicht der Zeitpunkt oder Zeitraum, wann man den Anspruch auf das Geld erworben hat.

Ich hoffe, das macht es einigermaßen verständlich.

Melde es schnellstmöglich dem Jobcenter, reiche die Belege dazu ein.

Die rechnen dann aus, was überzahlt wurde, und fordern die Überzahlung zurück.

Ob das dann ratenweise von der laufenden Leistung abgezogen wird oder du das auf einmal zurück überweist...das handelst du individuell aus.

100 € davon gehören dir also must du 430€ zurückzahlen! Das ist eindeutieg gesetzlich gergelt!

Bzw kann da auch die 20 % reglung gelten dan darfst du 170€ behalten und den rest bekommt das amt!


isomatte  29.09.2020, 06:28

Nicht anders zu erwarten !

Deine Rechnung stimmt nicht, egal wie man es dreht oder wendet und dein letzter Satz ist auch falsch, denn die Regelung kann nicht nur gelten, sie muss gelten, denn es wurde ja mehr als 100 € Brutto verdient.

Demnach steht dem FS - ler dann auch auf den übersteigenden Bruttobetrag über 100 € die 20 % Freibetrag zu, dass dann bis zu 1000 € Brutto, ab 1000 € - 1200 € Brutto kämen weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Hätte der FS - ler z.B. min. noch ein zu berücksichtigendes minderjähriges Kind, dann würden es sogar weitere 10 % Freibetrag von 1000 € - 1500 € Brutto sein.

Also selbst wenn die 530 € Brutto und kein Netto wären, würde der Freibetrag bei 186 € liegen und die würden dann von angenommen 450 € Netto abgezogen und würde dann ein max. anrechenbares Erwerbseinkommen von 364 € und nicht 430 € ergeben.

Wenn die 530 € Netto wären, dann sollte das Bruttoeinkommen bei min.600 € liegen und dann würden es 200 € Freibetrag und max.330 € anrechenbares Erwerbseinkommen sein.

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