Selbstgezogene Kräuter verkaufen/verschenken?
Nehmen wir mal an es gibt eine Person die zu viel Basilikum züchtet als Sie und ihre Freunde selbst verwerten können und nun hat sich dieses Person überlegt in einem privaten Hinterhof einen kleinen Stand aufzustellen mit den übrigen Pflanzen und einer Spendendose (ähnlich wie die Blumen zum selbstschneiden oder Kartoffelsäcke bei manchen Bauernhöfen auf dem Land mit Spendendose) wo sich Passanten bedienen können und wenn gewollt eine Spende da lassen können. Wäre das erlaubt oder bräuchte es ein Gewerbeschein, und wenn dies der Fall sein sollte müssten auch sonder Bedingungen eingehalten werden da es sich um den "Verkauf" von Lebensmitteln (vor der Ernte) handelt?
Vielen Dank im Vorraus!
2 Antworten
Nein, das ist kein Gewerbe. Die Tier- und Pflanzenzucht ist Urproduktion und damit kein Gewerbe, solange du es am Ort der Zucht (Hof) machst...
Nehmen wir einmal an es gäbe die Person, die zu viel Basilikum züchtet und deshalb einen Überschuss hat.
und nun hat sich dieses Person überlegt in einem privaten Hinterhof einen kleinen Stand aufzustellen mit den übrigen Pflanzen und einer Spendendose
Wieso denn so geheimnisvoll - im Hinterhof eine Spendendose aufstellen?
Warum kann das Basilikum nicht einfach geerntet und verschenkt werden?
Warum spendet man das Basilikum nicht einfach an die Tafeln, Schulkantinen usw.?
Für Lebensmittel gibt es immer dankbare Abnehmer! Und was die Tafeln leisten, ist dir ja sicher bekannt.
Und wer soll in dieser Kräuter-Frage Empfänger der Spenden sein?
Wäre das erlaubt oder bräuchte es ein Gewerbeschein, .......
Bei solchen "WAS WÄRE WENN - FRAGEN" driften Realität und Utopie soweit auseinander, was die Sache eher komplizierter macht.
Du möchtest wissen, ob die Person einen Gewerbeschein benötigt.
Eigentlich nicht. Die Person betreibt ja kein Gewerbe!
Allerdings müsste man sich fragen, woher die Person bereits vor der Ernte weiß, dass sie erheblichen Überschuss haben wird?
Man könnte der Person unterstellen, dass sie das Basilikum einzig und allein für die für die "Spendenaktion" produziert hat.
Man könnte auf den Gedanken kommen, dass die Person private Grundstücke, wie den Garten gewerblich nutzt.
Und natürlich muss man sich fragen, woher mögliche "Spender" vom Basilikum überhaupt wissen?
Hat die Person schon vor der Ernte die Werbetrommel für die Spendenaktion gerührt - Kaum vorstellbar!
Bei der Frage nach der Gewerbepflicht geht es in erster Linie um die Verhältnismäßigkeiten.
Zudem ist das Sammeln von Geldspenden genehmigungspflichtig. Das kann man also nicht nach Lust und Laune betreiben.
Fazit: Letztendlich kommt es auf Fakten an. Die fehlen leider bei der Frage!