Ab wann gilt etwas als Verkaufen mit Gewinnabsicht?

5 Antworten

So ganz aus dem Bauch raus und als groben Anhalt: Wenn Du Dir die Frage stellst, ob Du für das, was Du vorhast, ein Gewerbe brauchst, dann brauchst Du eins. Denn alle Überlegungen in der Art „… aber wenn ich das so oder so mache, dann ist das doch kein gewerbliches Handeln..“ Dann wird es gewerbliches Handeln sein.

Wenn Du Dir etwas vor einiger Zeit gekauft hast um es selber zu nutzen / es selber genutzt hast und es dann nach einiger Zeit, nachdem Du es nicht mehr benötigst, verkaufst, dann ist es kein gewerbliches Handeln, selbst wenn Du mehr bekommst, als Du gezahlt hast. (Wobei Du bei Immobilen ggf. trotzdem den Gewinn versteuern musst.)

Wenn Du irgendetwas kaufst oder herstellst, um es dann irgendwann mit (möglichem) Gewinn zu veräußern, dann ist das erst einmal eine Gewinnerzielungsabsicht.

Denn soweit ich weiß braucht man erst ein Gewerbe wenn man mit Gewinnabsicht verkauft

Nein, die Definition eines Gewerbebetriebs im Handelsrechtlichen Sinne stützt sich eher auf die Definition des Umsatzsteuerrechtes als des Einkommensteuerrechtes.

Es reicht wenn du entgeltlich auftrittst bzw. eine EINNAHMEERZIELUNGSABSICHT hast, unabhängig davon ob du Gewinne erwirtschaften willst und z.B. deine Preise entsprechend kalkulierst. Eine Gewinnerzielungsabsicht wäre für die Qualifizierung als Gewerbebetrieb im Rahmen der Einkommensteuer vonnöten, nicht aber für die Handelsrechtliche und Umsatzsteuerrechtliche Definition.

Wenn du deine Waren für mehr Geld anbietest, als du vorher bezahlt hast...

Wenn du vorhast, das wiederholt zu machen, betreibst du ein Gewerbe und musst dies anmelden. Freimengen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.

Nein. Gewerberechtlich entsteht ein Gewerbe mit Aufnahme der Tätigkeit. Die Anmeldung hat nur eine anzeigende Wirkung und begründet kein Gewerbe.