Was für Kleingewerbe als kleine Lebensmittel Industrie?

1 Antwort

  1. Die GewO kennt kein Kleingewerbe.
  2. Das Gesundheitszeugnis für den Umgang mit Lebensmitteln bekommst du bei deinem Gesundheitsamt.
  3. Um Torten und Pralinen gewerblich (=zum Verkauf) herstellen zu dürfen brauchst du gem. Nr. 31 der Anlage A zur HwO eine Zulassung der Handwerkskammer. Und die bekommen in der Regel nur Meister !
  4. Für die gewerbliche Lebensmittelherstellung fordert die Lebensmittelaufsicht auch hohe Hygienestandards. Eine private Küche genügt dem nie.