Schwarzfahren als Minderjährige, Geld zurück?
Letzte Woche musste ich schwarzfahren, da ich weder auf meinem Konto noch bar Geld dabei hatte. Ich wurde dann kontrolliert und habe einen Zettel mitbekommen, auf welchem steht, dass ich jetzt 60€ zahlen muss.
Meine Lehrerin meinte dann, sie habe mal gelesen, dass Minderjährige in diesem Fall für kein erhöhtes Beförderungsentgeld aufkommen müssen. Ich habe daraufhin etwas recherchiert und tatsächlich gibt es im BGB einen Paragraphen, der das bestätigt.
Bei der Fahrgemeinschaft wurde mir heute allerdings gesagt, dass mein Alter nichts zur Sache tut und ich die 60€ bezahlen muss. Ich konnte mich da nicht wehren und habe das Geld bezahlt.
Gibt es jetzt noch die Möglichkeit für mich, das Geld zurückzubekommen?
Ich denke du bist 18.
Bin tatsächlich noch 17, aber danke für deine zusammenhangslose Annahme.
Ich habe das aus deinem Profil. Das bisschen kann ich noch ausrechnen.
Und wieso zusammenhangslos? In der Frage geht es um dein Alter!
Wer hat gesagt, dass das, was in meinem Profil steht, stimmt😭😭
7 Antworten
Du kannst das Geld zurückfordern (schriftlich). Wenn die Verkehrsbetriebe nicht zahlen, kann man das Geld einklagen. Dann müssen die Verkehrsbetriebe auch die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.
Kannst nen Anwalt einschalten und die verklagen. Vielleicht gibts dann noch ne Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen.
Natürlich nicht. 😂
Mich würde der § im BGB interessieren, auf den die Pädagogin anspielt. 😁
Indirekt lässt sich da etwas aus dem BGB ableiten!
https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html
Stimmt. Aber das erhöhte Beförderungsentgelt darf nicht erhoben werden. Nur das Geld für eine Fahrkarte.
Die Frage ist doch, wie reagieren die Verkehrsbetriebe darauf. Wird das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlt wird in der Regel eine Strafanzeige erstattet. Und das kann gglfs. teurer sein, da Einstellungen gegen Geldbuße vorgeschlagen werden.
Ich würde annehmen, dass bei sonstigem Kauf einer Monatskarte davon abgesehen würde. Aber das ist fraglich, ob das hier der Fall ist.
Wieso, die Geschichte war vorher und es geht ausschließlich um das erhöhte Beförderungsentgelt.
Monatstickets sind sowieso günstiger,aber wie kommst du darauf, dass der Verkehrsbetrieb das anrechnen könnte? Empfehlenswert ist m.E. ab Mai das bundesweite Ticket für 49 Euro, das m.E. die beste Einführung dieser unserer Regierung bisher ist. Wer dann noch schwarz fährt ist selbst schuld.
Ein Punkt wo Lehrer mal Fit sind
Solang du nicht volljährig bist, brauchst du nicht zahlen.
Nur hast du jetzt ein Problem, für einen Einspruch ist es zu spät. Denn Die 60€ kamen ja definitiv von deinen Eltern. Das anzugehen dürfte nur mit einem Anwalt funktionieren.
Okay danke👍🏼 Eine der wenigen vernünftigen Antworten hier :)
Allerdings sehe ich dass, auch als Mutter zweifelhaft. Heute wo man telefonieren kann. Dazu sollte man mit 17 schon wissen, dass man Geld für dem Bus braucht. Und das vorher zur Seite legen.
Letzte Woche musste ich schwarzfahren
Das ist Unsinn. Keiner muss das.
Was hätte ich denn machen sollen omg
2 stunden in der Kälte nach Hause laufen??
Da gibt es nichts im BGB. Aber Urteile dazu.