Schwarzarbeit haram?
Mein Freund spielt bei einer Mannschaft und bekommt monatlich 50€ vom Team. Ist das Geld haram. Ich glaube nicht dass es eingetragen ist. Meine Frage wäre ob es in Deutschland erlaubt ist und ob das Geld Halal ist.
7 Antworten
Abgesehen von der recht komplizierten sozialversicherungsrechtlichen Regelung ist eine (pauschale) Vergütung/Aufwandserstattung an Amateursportler steuerpflichtig.
Bei 50 € kann man unterstellen, daß die Vergütung nicht nennenswert zum Lebensunterhalt beiträgt.
Die Vergütung gehöret daher zu den sonstigen Einkünften § 22 EStG - hier gibt es eine Freigrenze von 256 € pro Jahr - wird dieser Betrag überschritten, dann sind die Bezüge vom ersten Euro an zu versteuern - Kosten können von den Einnahmen abgezogen werden (z. B. Fahrtkosten) - der Gewinn ist in der Steuererklärung anzugeben.
Per Vertrag kann es auch ein Minijob oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sein - ich gehe einmal davon aus, daß kein entsprechender Mustervertrag der Landessportbünde für Sportvereine hier vorliegt.
- Lt. ARD-Recherchen werden von Amateursportlern ca. 500 Mio. € Einnahmen nicht versteuert.
Schwarzarbeit ist eine Straftat.
Aber wahrscheinlich handelt es sich hier nicht um Schwarzarbeit, sondern um eine Aufwandsentschädigung, die unter „Ehrenamt“ läuft. Diese ist bis zu 840 € im Jahr steuerfrei (bis 2021 waren es 720 €). 600 € pro Jahr sind demnach kein Problem.
In der Buchführung des Vereins muss diese Ausgabe allerdings verzeichnet sein, denn jeder Verein muss alle Einnahmen und Ausgaben dem Finanzamt gegenüber ausweisen. Aber das ist nicht die Angelegenheit deines Freundes.
Ein Betreuer der Mannschaft könnte die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen - denn dieser fördert den gemeinnützigen Zweck.
Vereine müssen auch eine Steuererklärung abgeben. Das läuft vermutlich unter Aufwandsentschädigung und ist steuerfrei. In der Buchhaltung des Vereins muss es aber angegeben werden. Die haben eben wie jeder Betrieb eine Aufzeichnungspflicht.
Ich würde nicht sagen, dass es halal ist, aber man sollte das nicht so eng sehn!
Ich denke mal, bei 50Euro kann man das nicht als Schwarzarbeit bezeichnen, meines Erachtens nach ist es halal.
Die Ehrenamtspauschale kann nicht in Anspruch genommen werden - der Sportbereich ist Zweckbetrieb - so z. B. Erlaß des Finanzministeriums Niedersachsen ( 34-S 2121/006-0005).
"Nicht unter die neue Steuerbefreiung fällt dagegen z.B. die nebenberufliche Tätigkeit der Sportlerinnen oder Sportler eines Vereins, da diese den gemeinnützigen Zweck des Vereins weder unmittelbar noch mittelbar fördern."