Schwanger nach der 10. Klasse?

4 Antworten

Das ist der beste Einstieg in eine Karriere als Sozialhilfe-Empfängerin. Keine gute Idee. In diesem Alter sollte man sich auf die Ausbildung konzentrieren. Wenn sie erst in zwei Jahren als Justizbeamtin beginnen kann, soll sie davor noch etwas anderes machen. Ein Abi. Ein Auslandaufenthalt, bei dem sie eine Fremdsprache und eine andere Kultur kennenlernt. Erfahrungen in einem Beruf sammeln.

Theoretisch kann sie drei Jahre Zuhause bleiben, aber natürlich auch länger (wenn sie es sich leisten kann). Zumindest den Mutterschutz über darf sie nicht arbeiten. Also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

...aber es war ein lustiger Vorschlag von ihr

Nicht wirklich! Denn es gibt zig bessere Möglichkeiten die Zeit bis zur Ausbildung (wo sie ja auch erstmal genommen werden müsste) zu überbrücken.

Wobei:

Niemand kann dich wegen einer Schwangerschaft von der Schule verweisen. Andererseits kannst du, solange du schulpflichtig bist, wegen der Schwangerschaft die Schule auch nicht einfach abbrechen. 
Die Dauer der Schulpflicht ist in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. In einigen Ländern beträgt sie neun, in anderen bis zu zwölf Jahre.
...Manchmal gestaltet sich die Situation nach der Geburt so schwierig, dass es scheinbar keine andere Möglichkeit gibt als die Schule aufzugeben. Das muss aber nicht das Ende deiner schulischen Ausbildung sein. Du kannst dich zum Beispiel für eine begrenzte Zeit von bis zu einem Jahr vom Schulbesuch beurlauben lassen und danach wieder da einsteigen, wo du aufgehört hast. 
Vielleicht gibt es zu dem angestrebten Schulabschluss auch Alternativen, die sich leichter bewältigen lassen. Auch hier sind Vertrauenslehrerinnen und -lehrer oder der Schulpsychologische Dienst die richtigen Ansprechpartner.

https://www.jung-und-schwanger.de/schule-ausbildung-und-job/schwanger-in-der-schule/#c4450

Schwangerschaft schützt nicht vor Schulpflicht...

Nicht falsch verstehen, wir wollen beide noch keine Kinder, aber es war ein lustiger Vorschlag von ihr.

Nicht falsch verstehen, aber ich würde an deiner Stelle ab sofort Kondome benutzen. Und sie auch selbst kaufen und aufbewahren. "Lustige Vorschläge" können ganz schnell ernste Realität werden...

Reicht nicht. Sie ist Schulpflichtig bis zum 18. Lebensjahr, auch wenn sie Mutter ist

Munga01  24.04.2024, 09:27

Das ist so nicht richtig.

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WayWayWayWay  24.04.2024, 09:28
@Munga01

Dann korrigier mich bitte, anstatt nur zu sagen es sei nicht richtig

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Munga01  24.04.2024, 09:30
@WayWayWayWay

Wenn eine schulpflichtige Minderjährige Mutter wird, dann geht sie wie jede andere Mutter auch erst mal in den Mutterschutz.

Hat sie danach niemanden für die Betreuung des Kindes, dann wird sie von der Schulpflicht befreit.

Hab ich damals selbst erlebt.

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Munga01  24.04.2024, 09:32
@WayWayWayWay

Ich glaube für maximal 3 Jahre. Danach ist sie volljährig und damit nicht mehr Schulpflichtig.

Ob sie sich und ihrem Kind damit aber einen Gefallen tut, ist eine andere Frage.

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