Schwanger muss ich trotzdem Unterhalt zahlen?

7 Antworten

Der Unterhaltsanspruch erlischt natürlich nicht. Nur du wirst mit Kind Nr. 2ja vorerst nicht mehr leistungsfähig sein, weil man dir das Recht zubilligt ebenfalls mindestens die ersten 3 Jahre nicht mehr arbeiten zu gehen sondern dein Kind zu betreuen.

Nur solltest du arbeiten, dann wird natürlich auch deine Leistungsfähigkeit wieder eine Rolle spielen.

Oder wenn du keinen Erziehungsurlaub nimmst und dein Partner das Kind betreut und du arbeitest, dann kannst du ebenfalls für das erste Kind zahlen.

Genauso, wenn du mit einem leistungsfähigen Partner verheiratet bist, könnte geprüft werden inwieweit er dir im Zuge des Familienunterhaltes den Unterhalt für Kind 1 ermöglicht und sei es durch Taschengeld, welches du dann einsetzen kannst.

Es kommt also immer auf den Einzelfall drauf an und am Ende auf deine Leistungsfähigkeit.

Mit der Geburt deines zweiten Kindes entfällt ja nicht automatisch der Unterhaltsanspruch deiner ersten Tochter. Würde mich aber diesbezüglich einmal anwaltlich beraten lassen, inwieweit sich die Höhe deiner Unterhaltspflicht, bemessen an die geänderte Situation, ändert.

Gruß

Ja klar.

Stell dir vor ein Mann zeugt erst mit einer Frau ein Kind...... zahlt für dieses Kind Unterhalt.... und zeugt dann mit einer anderen Frau auch ein Kind. Auch dann muss weiterhin an das erste Kind Unterhalt gezahlt werden.

Nur weil plötzlich ein weiteres Kind auf die Welt kommt erlischt der Unterhaltsanspruch von den bisherigen Kindern nicht

Liebe Janinee,

ich würde gerne erst einmal sagen: "Herzlichen Glückwunsch" zu deiner Schwangerschaft. Doch vielleicht stellt dich diese Überraschung vor sehr große Herausforderungen. Ich hab in deinen älteren Fragen ein bisschen reingelesen. Bist zu inzwischen mit deinem Herzensmann zusammengezogen? Hat er einen festen Job, oder bringt euch das Baby finanziell jetzt in Bedrängnis? Du hast schon ausreichend Antworten bekommen, dass du mit einem weiteren Kind nicht aus deiner Verpflichtung entlassen bist. Doch du kannst dir das auf jeden Fall bei einer guten Schwangerenberatungsstelle durchrechnen lassen.

Helfen dir die Antworten?
Ich hoffe ihr könnte euch auf das gemeinsame Baby freuen und wünsche dir von Herzen alles Gute ❣️

Sophie

Sicher bist du weiter unterhaltspflichtig, du kannst die Neuberechnung beantragen. Wenn es einen Titel gibt, dann wende dich ans Jugendamt.