Bekannte schwanger kann man sich vor Unterhalt drücken?
Eine Freundin von mir ist schwanger geworden und möchte das Kind behalten. Ich verdiene ca 3000 netto und möchte kein Unterhalt eigentlich zahlen und mit dem Kind Nix zu tun haben. Kann man sich davor drücken oder muss man zahlen komme was wolle ?
13 Antworten
Bei 3000 netto Einkommen mtl. wirst su Unterhalt zahlen müssen wenn du die Vaterschaft anerkannt hast. Wenn die Mutter dich auffordert die Vaterschaft anzuerkennen, musst du dies akzeptieren wenn kein Zweifel besteht, dass du den Nachwuchs gezeugt hast. Bis zur Anerkennung der Vaterschaft ist kein Unterhalt fällig. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch freiwillig durch eine andere Person als den Erzeuger (z. B. den Partner der Mutter) erfolgen; in dem Fall bist du dann nicht unterhaltspflichtig.
Nein kannst du nicht. Da musst du die nächsten 18 bis 27 Jahre durch.
Nein. Man ist unterhsltdpflichtig bis das Kind eine abgeschlossenen Ausbildung oder Studium hat oder über 27 ist.
hat der Vater eines unehelichen Kindes die gleichen Unterhaltspflichten wie verheiratete Eltern in dem Zusammenhang?
Ja klar. Ist völlig egal, der Unterhalt ist ja für das Kind.
Hallo,
es gibt die sogenannte ,,Unterhaltspflicht „
Wer eine eigene Familie oder sonst nahe Angehörige hat, ist zum Unterhalt verpflichtet. Dieser Anspruch besteht insbesondere zwischen den Ehegatten und zu Gunsten der Kinder gegenüber
Wenn Du von Bürgergeld lebst, ist da nichts zum Zahlen. Aber ob, das die bessere Alternative ist, wage ich zu bezweifeln. Von einer Maßnahme des Jobcenters zur nächsten hetzen und bei jedem Spring zu springen. Klamotten aus der Kleiderkammer und im Supermarkt immer das billigste kaufen ist kein Spaß. Extras gibt es dann keine mehr. Schon ein neues Paar Schuhe oder ein neuer Scherkopf für den Rasierer reißen dann große Löcher ins Budget.
Ist das erstrebenswert?
ist nicht erstrebenswert. Allerdings ist arbeiten auch nicht ganz verboten. Bevor Unterhaltspflicht greift hat man einen Freibetrag von monatlich ca 1300 Euro netto.
Verboten? :-)
Natürlich gibt es einen Freibetrag. Ich habe es aber bewusst so geschrieben.
Eine Standpauke bringt ja wenig und die Motivation des Fragestellers ist höflich gesagt nicht nett. Mir fällt dazu noch mehr ein, aber echte Anleitungen sollten es besser nicht sein.
Du musst zahlen. Falls Du nicht kannst oder willst wird es dir ein Leben lang nachschleichen. Unterhaltsschulden verjähren nicht.
Die Unterhaltspflicht für nicht eheliche Kinder endet in der Regel mit Vollendung des 18. Lebensjahres.