Schuldenerlass bei Festellung von Behinderung?
Habe ein Problem: War jahrelang arbeitslos, kein Einkommen und Krankenkassenbeiträge konnte ich deshalb nicht bezahlen. Sie wollen 20 Tausend Euro von mir. Jetzt einige jahre später habe ich eine Ausbildung angefangen über die Agentur für Arbeit die das ganze finanziert. Es liegt Verdacht auf Autismus (Asperger Syndrom) und mehrere Psychische Störungen und Persönlichkeitsstörungen vor. Heißt im Grunde bin ich eigentlich geistig Behindert.
Die krankenkasse wird jetzt wahrscheinlich mein konto pfänden , wo paar hundert Euro eingehen die ich bei der Ausbildung verdiene. Ich brauche das Geld zum tanken, essen,Miete usw. Wenn ich Einspruch einlege gegen die Kontopfändung kommt das vor Gericht, könnte ich dann dem Richter sagen dass ich jahrelang arbeitsunfähig aufgrund einer nicht festgestellten Behinderung war und er mir die Schulden erlässt oder wenigstens deutlich verringert?
5 Antworten
Nein. Das ist kein Grund für Schuldenerlass.
Die Schulden sind ja nicht "aus dem Nichts gekommen". Die sind ja da, weil Du in der Vergangenheit versäumt hast da irgend etwas zu machen.
Das hatten wir doch hier schonmal:
https://www.gutefrage.net/frage/ich-werde-nicht-20000-an-aok-zahlen#answer-546748661
Nein, das kannste nicht.
Aber Du kannst Dein Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Dann kann nur das gepfändet werden, was die entsprechende Freigrenze übersteigt.
Wenn Du weniger als 1000 Euro einkommen hast bist Du also vor Pfändung weitgehendst geschützt weil man Dir nicht den letzten Cent wegnehmen kann den Du für essen und so brauchst.
Haste kein Pfändungsschutzkonto kann Dir sogar die Sozialhilfe/das Bürgergeld gepfändet werden.
warehouse14
Kaum vorstellbar bzw. Nein.
Ein guter Fachanwalt kann bestenfalls erreichen, daß sich die Forderung der Krankenkasse mindert.
Davon abgesehen solltest Du ein Pfändungsschutzkonto haben.
Hallo, das ist ja ein Teufelskreis,
Ich würde mit der Krankenkasse sprechen, dann hast du Fakten. Wenn du diese hast, gehst du zur Behindertenhilfe in deinem Wohnort. Gemeindeanteil oder so.
Du kannst auch die Beratung beim DRK in Anspruch nehmen.
Eine Vollausbildung ist bei einer geistigen Behinderung nicht möglich. Das würde die Agentur auch nicht fördern.
Eine Werkerausbildung ist ebenfalls nicht möglich. Und da du auch mit Verdachtsdiagnosen keinen gesetzlichen Betreuer hast, bist du voll geschäftsfähig.