Schuldenerlass bei Festellung von Behinderung?

5 Antworten

Nein, das kannste nicht.

Aber Du kannst Dein Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Dann kann nur das gepfändet werden, was die entsprechende Freigrenze übersteigt.

Wenn Du weniger als 1000 Euro einkommen hast bist Du also vor Pfändung weitgehendst geschützt weil man Dir nicht den letzten Cent wegnehmen kann den Du für essen und so brauchst.

Haste kein Pfändungsschutzkonto kann Dir sogar die Sozialhilfe/das Bürgergeld gepfändet werden.

warehouse14

Kaum vorstellbar bzw. Nein.

Ein guter Fachanwalt kann bestenfalls erreichen, daß sich die Forderung der Krankenkasse mindert.

Davon abgesehen solltest Du ein Pfändungsschutzkonto haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Hallo, das ist ja ein Teufelskreis,
Ich würde mit der Krankenkasse sprechen, dann hast du Fakten. Wenn du diese hast, gehst du zur Behindertenhilfe in deinem Wohnort. Gemeindeanteil oder so.
Du kannst auch die Beratung beim DRK in Anspruch nehmen.

https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/behindertenhilfe/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine Vollausbildung ist bei einer geistigen Behinderung nicht möglich. Das würde die Agentur auch nicht fördern.

Eine Werkerausbildung ist ebenfalls nicht möglich. Und da du auch mit Verdachtsdiagnosen keinen gesetzlichen Betreuer hast, bist du voll geschäftsfähig.