Schülerbafög zurückzahlen bei nicht bestehen der Klasse?

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Schülerbafög muss bei rechtmäßigem Bezug prinzipiell nicht zurück gezahlt werden und natürlich auch dann nicht, wenn Du deine Ausbildung nicht bestehen solltest.

Du hast ja dann in diesem Zeitraum rechtmäßig Bafög - bezogen, so wie unter 25 Jahren deine Eltern auch Kindergeld bzw. Du selber, wenn Du nicht mehr bei den Eltern lebst und nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, dann stünde dir das Kindergeld selber zu.

Dann wurde Kindergeld in diesem Zeitraum ja auch rechtmäßig bezogen und muss nicht an die Familienkasse erstattet werden.

Bei BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit in der Erstausbildung wäre das dann auch der Fall, selbst wenn man seine Ausbildung abbrechen würde, müsste man das BAB - nicht erstatten, für den Zeitraum, für den die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.

Eine Rückforderung kann es nur dann geben, wenn es eine Überzahlung gab, also man weiter BAB - erhalten hätte, für eine Zeit, wo man die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt hat.


Louismausi123  15.01.2025, 21:11

Was ist genau mit „Anspruchsvoraussetzungen“ gemeint?

isomatte  15.01.2025, 23:41
@Louismausi123

Für den Zeitraum in dem genannte Leistungen bezogen wurden, muss auch Anspruch darauf bestanden haben.

Also wenn man z.B.in einer schulischen Ausbildung ist und Anspruch darauf bestanden hat.

Ob dann am Ende die Ausbildung abgeschlossen wird oder nicht spielt dabei keine Rolle, also ob die Ausbildung bestanden wird oder nicht.

isomatte  17.07.2023, 01:52

Danke dir für deinen Stern !

MomiKevin 
Beitragsersteller
 26.06.2023, 11:38

Also könnte ich das nach nicht Versetzung wieder beantragen?

isomatte  26.06.2023, 12:19
@MomiKevin

Nach meiner Kenntnis müsste das möglich sein, ist ja kein Bafög - für Studenten.

Gib im Internet doch einmal ein, mehrfach Schülerbafög beantragen, da solltest Du eigentlich etwas finden.