BAföG zurück zahlen?

1 Antwort

Informiere das Amt welches Bafög genehmigt hat darüber, dass du abbrechen wirst. Solltest du das Bafög erhalten ohne vorab vereinbart zu haben, dieses zurückzuzahlen, musst du auch nicht die bereits erhaltenen Leistungen für die Zeit in der du zur Schule gegangen bist, zurückzahlen. Lediglich falls du nach Abbruch noch Leistungen erhältst, musst du diese zurückzahlen.

Solltest du mitten im Monat abbrechen und Bafög für einen ganzen Monat erhalten, ist dieses ggf. anteilig zurückzuzahlen.