Schreiben an das Jobcenter, wegen Betriebskosten?
Hallo liebe Community
meine Nachbarin (57) hat einen Brief bekommen, dass ihr ein Betrag in Höhe von 470€ zusteht wegen Betriebskosten für 2023. Da sie vom Job Center lebt dachte sie am Anfang, dass dieses Geld ihr nicht zusteht, und das Job center das behält. Sie hat einen Änderungsbescheid bekommen, dass dieses Geld angerechnet wird und sie deshalb weniger Geld vom Job Center bekommt. Ich habe für Sie angerufen und mit ihrer Ansprechpartnerin geredet. Sie meinte, "das Geld steht ihr zu da auch ein Teil angerechnet wird, bekommt sie für den Monat Oktober und November weniger Geld von uns" ,der Vermieter wird das Geld an Sie überweisen. Sicherheitshalber habe ich noch beim Vermieter angerufen der meinte, aber er bräuchte das schriftlich vom Job Center, dass das Geld an die Mieterin überwiesen wird, danach gab’s noch mal ein Telefonat hin und her mit dem Job Center die meinten, dass sie sowas bis jetzt noch nie erlebt haben, dass der Vermieter etwas schriftliches braucht, jetzt möchte das Job Center von meiner Nachbarin, dass sie das schriftlich abgibt das der Vermieter das schriftlich braucht um die Betriebskosten in Höhe von 470€ an meine Nachbarin zu überweisen doch, wir wissen leider nicht, wie wir das formulieren sollen. Ich würde es gerne für Sie machen, da sie sehr große Schwierigkeiten hat, allgemein. Ich kenne mich da wirklich null aus. Ich war bis jetzt noch nie beim Job Center. Wie könnte ich das denn am besten formulieren könnte mir das vielleicht irgendjemand helfen? Das wäre wirklich sehr nett. Ich bedanke mich im Voraus.
(sorry für den langen Text)
3 Antworten
Der Vermieter hat kein Recht auf etwas schriftliches vom Jobcenter, der Mieter ist sie und wenn es eine BK - Nachzahlung oder Guthaben gibt, geht diese an den Mieter der Wohnung.
Das hier Leistungen vom Jobcenter bezogen werden ist nicht relevant.
Das ist auch ungewöhnlich das ein Vermieter so ein Tamtam macht. Und eigentlich unnötig.
Vertragspartner sind Mieter und Vermieter. Guthaben aus einer Abrechnung steht dem Mieter zu und muß auch an diesen erstattet werden.
Das der Mieter Kunde beim Jobcenter ist, ist völlig irrelevant.
Das JC darf das Guthaben erst mit den Leistungen verrechnen wenn es auf dem Konto des Kunden ist, nicht nur anhand der Abrechnung.
Verstehe ich den Hick-Hack jetzt richtig, das JC will ein Schreiben des Vermieters das der das Guthaben erst auszahlt wenn das JC sein OK gibt und der VM will ein Schreiben des JC das er das Guthaben an seine Mieterin auszahlen darf?
So ein Schwachsinn!
Zumal das den Vermieter nichts angeht. Wenn das Job Center aber die Miete zahlt, gehen die 470 € an das Job Center, ohne Nachfrage.
Nein. Guthaben steht dem Mieter zu, der ist Vertragspartner des Vermieters, nicht das Jobcenter.
Der Mieter muß lediglich die Abrechnung beim JC vorlegen. Guthaben wird dann mit seinem Regelsatz verrechnet. Damit hat der Vermieter aber rein gar nichts zu tun. Und geht den auch nichts an.
In der Regel wird das zuviel gezahlte an Betriebskosten auf das Konto überwiesen, das die Miete zahlt.
Also entweder an das Konto Deiner Freundin oder das Job Center.
Deiner Freundin fehlen momentan also 470 Euro? Grrrrr 😔
Ich finde das schrecklich, diese arme frau ist grad so verzweifelt ich kann da nicht zusehen, allein ein Telefonat zwischen dem Vermieter und das Job center das nichtmal eine Minute dauern würde, würde alles lösen aber nein jetzt wollen beide Seiten was schriftliches. Wie ist es denn mit anderen hilfebedürftigen menschen die sich kaum mit social media, mail schreiben u.s.w auskennen, das geht doch nicht. Ich überlege mir gerade wie ich sowas überhaupt formulieren soll für das Job center 🤦🏻♀️