Schreiben an das Jobcenter, wegen Betriebskosten?

3 Antworten

Der Vermieter hat kein Recht auf etwas schriftliches vom Jobcenter, der Mieter ist sie und wenn es eine BK - Nachzahlung oder Guthaben gibt, geht diese an den Mieter der Wohnung.

Das hier Leistungen vom Jobcenter bezogen werden ist nicht relevant.

Das ist auch ungewöhnlich das ein Vermieter so ein Tamtam macht. Und eigentlich unnötig.

Vertragspartner sind Mieter und Vermieter. Guthaben aus einer Abrechnung steht dem Mieter zu und muß auch an diesen erstattet werden.

Das der Mieter Kunde beim Jobcenter ist, ist völlig irrelevant.


Nabi111 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 11:01

Ich finde das schrecklich, diese arme frau ist grad so verzweifelt ich kann da nicht zusehen, allein ein Telefonat zwischen dem Vermieter und das Job center das nichtmal eine Minute dauern würde, würde alles lösen aber nein jetzt wollen beide Seiten was schriftliches. Wie ist es denn mit anderen hilfebedürftigen menschen die sich kaum mit social media, mail schreiben u.s.w auskennen, das geht doch nicht. Ich überlege mir gerade wie ich sowas überhaupt formulieren soll für das Job center 🤦🏻‍♀️

anitari  20.09.2024, 11:07
@Nabi111

Das JC darf das Guthaben erst mit den Leistungen verrechnen wenn es auf dem Konto des Kunden ist, nicht nur anhand der Abrechnung.

Verstehe ich den Hick-Hack jetzt richtig, das JC will ein Schreiben des Vermieters das der das Guthaben erst auszahlt wenn das JC sein OK gibt und der VM will ein Schreiben des JC das er das Guthaben an seine Mieterin auszahlen darf?

So ein Schwachsinn!

Nabi111 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 11:24
@anitari

Genau das haben beide Seiten am telefon gesagt, bin selber sprachlos, versuche gerade das irgendwie zu formulieren, passiert mir zum ersten mal im leben was es alles gibt lächerlich da fehlen einem die Worte

FAQxJenosse  20.09.2024, 10:33

Zumal das den Vermieter nichts angeht. Wenn das Job Center aber die Miete zahlt, gehen die 470 € an das Job Center, ohne Nachfrage.

anitari  20.09.2024, 11:00
@FAQxJenosse

Nein. Guthaben steht dem Mieter zu, der ist Vertragspartner des Vermieters, nicht das Jobcenter.

Der Mieter muß lediglich die Abrechnung beim JC vorlegen. Guthaben wird dann mit seinem Regelsatz verrechnet. Damit hat der Vermieter aber rein gar nichts zu tun. Und geht den auch nichts an.

In der Regel wird das zuviel gezahlte an Betriebskosten auf das Konto überwiesen, das die Miete zahlt.

Also entweder an das Konto Deiner Freundin oder das Job Center.

Deiner Freundin fehlen momentan also 470 Euro? Grrrrr 😔