Schloss auswechseln bei aggresivem Ex Partner?

4 Antworten

Die Sache gestaltet sich nicht so einfach. Damit er die Wohnung aktuell nicht mehr betreten darf, muss die Polizei mindestens ein temporäres Näherungsverbot ausgesprochen haben. Die Frage ist halt hier, ob sie das gemacht haben. Auch wenn er keinen Mietvertrag hat, wäre hier anzunehmen dass zumindest ein mündliches Untermietverhältnis besteht, welches erst gekündigt werden müssen.

Soweit zur rechtlichen Seite.

Nichtsdestotrotz würde ich das Schloss austauschen! Und alles entsprechend auch zur Anzeige bringen


MamaVon3Kids 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 21:29

Dankeschön erstmal für die Antwort.

Die Polizei hat keinerlei Maßnahmen getroffen, da "noch nichts" passiert ist. Er hat sie nur geschubst, das reicht für die Polizei aber nicht aus.

Kann ihr denn irgendetwas drohen, wenn sie das Schloss einfach austauscht?

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Isuzu189  31.07.2024, 21:29
@MamaVon3Kids

Im ganz blöden Fall kann er die Polizei rufen und sich gewaltsam mit dieser Zutritt zu seinem Mietobjekt beschaffen.

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MamaVon3Kids 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 21:32
@Isuzu189

Würde er denn damit durchkommen? Vorallem nachdem die Polizei heute da war?

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Ich empfehle eine Fachberatungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt. Die können ganz detailliert beraten u.a. bezüglich Annäherungsverbot etc.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Verhalten der Polizei kann ich nicht nachvollziehen, falls es tatsächlich so war. Die Frau muss nicht erst Hämatome oder blaue Flecken am Körper haben.

Eine Drohung bzw. Nötigung reicht, dass die Polizei einen Platzverweis gegen den Partner aussprechen kann, sprich diesem der Wohnungszutritt für einen bestimmten Zeitraum verwehrt wird.

Sie sollte durch die Polizei aber auch belehrt werden (dafür gibt es schon Merkzettel) dass sie den

Partner aus der Wohnung werfen kann: Wenn sie alleinige Mieterin ist - problemlos. Ergo auch das Schloss austauschen kann. In einem Mietshaus problematisch.

Die Nachbarin sollte derweil beim Familiengericht einen Antrag auf Gewaltschutz stellen und ggf. sich die Wohnung bis auf weiteres als Alleinnutzerin zuweisen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja. Bei Auszug aber wieder das alte rein