Würde mir in diesem Fall Jugendamt besser helfen oder das Kinderschutzbund?
Heute ist es zwischen meinem Mann und mir eskaliert , weil ich vergessen habe 2-3 Bilder von meinem ex von vor fünf Jahren zu löschen
er dachte ich hätte diese mit Absicht nicht gelöscht, was nicht so ist
ich wollte die Bilder dann löschen wenn ich mit dem aufräumen in der Wohnung fertig war
er hat es in die Länge gezogen und ist ausgeflippt und hat mich vor unserem ein jährigen Sohn vom Schlafzimmer zum Wohnzimmer gezogen in dem er mich an meinen Arm zog ich habe ihn geschubst woraufhin er sehr aggressiv wurde und hat mich auf den Boden geschubst
das Kind war ganze Zeit am weinen und hat Angst bekommen
ich habe einen Riesen blauen Fleck am rechten Oberarm
die Polizei meinte ich könnte mir einen Attest beim Arzt holen und damit dann zur Polizei was ich auch tun werde
zurzeit bin ich bei meiner Mutter ( die Polizei meinte ich sollte dann für eine Nacht nur hierhin damit es sich etwas beruhigt ) und ich muss morgen wieder zurück nach Hause weil wir das gemeinsame Sorgerecht haben leider , sind verheiratet. Ich habe aber Angst vor ihm .
4 Antworten
Wenn er gewalttätig ist und du Angst hast, dann musst du gar nicht zurück! Auch nicht wegen des Sorgerechts! Da steht ja nicht nur dein, sondern auch das Kindeswohl in Frage. Lass dich bitte beraten - beide genannten Stellen können das tun!
Und geh bitte mit dem Attest zur Polizei. Das ist wichtig.
Hier kannst du nach Beratungsstellen bei dir vor Ort in solchen Fällen suchen: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-vor-ort.html
Ebenfalls wird Frauen in solchen Situationen intensiv dazu geraten, sich möglichst schnell anwaltliche Unterstützung zu suchen! So, dass du alle notwendigen, wichtigen Maßnahmen ergreifen kannst, dabei aber auch keine rechtlichen Fehler machst, die dir am Ende auf die Füße fallen könnten.
Und nein, auch bei gemeinsamem Sorgerecht musst du morgen nicht wieder zurück in die gemeinsame Wohnung, nicht in so einer Situation! Aber auch deshalb eben die Sache mit der anwaltlichen Beratung, damit du dort so schnell wie möglich erfährst, was du dort beachten musst!
Lass deine Verletzung ärztlich dokumentieren, falls noch nicht erfolgt.
Es gibt in jeder größeren Stadt eine Beratungsstelle für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Alternativ kannst du auch die Nummer 116 016 anrufen (Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen). Die können dir dann erklären, wie du am besten weiter vorgehen kannst.
mach die anzeige und lass dich in einer opferberatungsstelle beraten.
unabhängig davon zu betrachen ist ob der vater die herausgabe des kindes von dir verlangt, da du es aus der gewohnten umgebung entfernt hast. er kann das kind jederzeit wieder zu sich holen oder klagt die herausgabe ein. dafür musst du aber nicht wieder zu ihm zurück deswegen. im streitfall klärt es ein richter wie es mit dem kind weitergeht