Schleifstaub in der Schwangerschaft gefährlich?

6 Antworten

Dann wäre es nach siebzehn Wochen sowieso schon zu spät, wenn Du Dir jetzt erst Gedanken darüber machst. Du bist doch schon öfters bei Deinem Gynäkologen gewesen und hättest dieses Thema ansprechen können. Vielleicht wäre es sinnvoller mit ihm darüber zu reden.


isebise50  31.12.2015, 13:02

Bitte nicht Äpfel mit Birnen verwechseln! Nicht der Frauenarzt ist in diesem Fall zuständig, sondern der Arbeitgeber bzw. die aufsichführende Behörde oder der Betriebsarzt, da es sich gegebenenfalls um ein generelles und nicht um ein individuelles Beschäftigungsverbot handelt.

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Hatschi007  31.12.2015, 07:28

Ja, ich frage mich auch immer wieder, wie Frauen nicht zuerst an ihr baby denken und erst später auf die Idee kommen, das dieses oder jenes das Kind schaden könnte.

Womöglich ist sie nicht mal selbst rauf gekommen, sondern wurde von anderen darauf hingewiesen ?! :/

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eiki00792 
Beitragsersteller
 31.12.2015, 13:23
@Hatschi007

Blöde Kommentare könnt ihr euch auch verkneifen danke! Ich bin da selbst drauf 

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Dauerhafter oder direkter Kontakt ist bestimmt schädlich. Die kritische Phase der Schwangerschaft ist noch nicht vorbei. (Die ersten 3 Monate). Auf der Straße sind auch Abgase und co. Die Materialien in der Werksstatt können für das ungeborene nicht gefährdender sein als solche.


Pfaffenhofener  31.12.2015, 12:14

Nach 17 Wochen sind die ersten 3 Monate noch nicht vorbei? 😉

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Wenn du schon in der 17 SSW - bist,dann solltest du doch normalerweise schon mal beim FA - gewesen sein und wenn du diesen das erzählt hast,was du hier geschrieben hast,dann hätte er dir schon ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen !

Denn in der Regel fragen sie dich das von selber,was du beruflich machst und mit was du da zu tun hast,dann wird entschieden ob es deiner und der Gesundheit des ungeborenen Kindes schadet und ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss.


isebise50  31.12.2015, 13:03

Bitte nicht Äpfel mit Birnen verwechseln! Nicht der Frauenarzt ist in
diesem Fall zuständig, sondern der Arbeitgeber bzw. die aufsichführende Behörde oder der Betriebsarzt, da es sich gegebenenfalls um ein generelles und nicht um ein individuelles Beschäftigungsverbot handelt.

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isomatte  01.01.2016, 03:53
@isebise50

Das spielt im Endeffekt doch gar keine Rolle wer das Beschäftigungsverbot dann ausspricht,sie hätte dann aber zumindest den Hinweis bekommen an wen sie sich zu wenden hat und das umgehend !

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Du hast wahrscheinlich schon deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitgeteilt. So kommst du in den Genuss des Mutterschutzgesetzes. Dieses unterscheidet zwischen generellen, individuellen und absoluten Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft.

Generelle Beschäftigungsverbote gelten für alle werdenden und stillenden Mütter ohne besonderes ärztliches Attest. Es besteht, wenn die Tätigkeit am Arbeitsplatz gesundheitliche Risiken birgt. Eine Überprüfung und Beurteilung hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen, wobei er fachkundige Personen wie beispielsweise einen Betriebsarzt hinzuziehen kann. Darunter fallen (nach § 4 MuSchG) z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen sowie Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen, usw.

Nur ein individuelles Beschäftigungsverbot hingegen spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen (§ 3 Abs. 1 MuSchG) z.B. bei Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder Neigung zu Fehlgeburten.

In deinem Fall ist dein Arbeitgeber bzw. die Aufsichtsbehörde (i.d.R. das zuständige Gewerbeaufsichtsamt, das umgehend Mitteilung durch deinen Arbeitgeber erhalten musste) in der Pflicht, deinen Arbeitsplatz zu prüfen. Dann muss er gegebenenfalls deinen Arbeitsplatz sichern oder ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Schau auch mal unter http://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

eiki00792 
Beitragsersteller
 31.12.2015, 13:25

Ja ich habe Diabetes also auch eine risikoschwangerschaft. Und meinen Arbeitgeber interessiert das nicht. Ich habe erst zu spät drüber nachgedacht das der Staub gefährlich sein könnte leider. 

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isebise50  31.12.2015, 13:52
@eiki00792

Ein gut eingestellter Diabetes ist normalerweise allein kein Grund für ein individuelles BV vom Frauenarzt und damit hat dein Arbeitgeber auch nichts zu tun.

Die Bedingungen am Arbeitsplatz hingegen sind schon sein Bier. Wende dich bei Unklarheiten oder Bedenken an dein zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.

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Klingt nicht gut. Ja, frage so schnell wie möglich den Arzt, sonst gefährdest du womöglich dein Baby.

Lass dir am besten ne Liste geben, mit was für mittel ihr arbeitet, damit der arzt es sehen und entscheiden kann. Notfalls würde ich sogar zwei ärzte und nach deren Meinung fragen.


isebise50  31.12.2015, 13:00

Nicht der Frauenarzt ist in diesem Fall zuständig, sondern der Arbeitgeber bzw. die aufsichführende Behörde oder der Betriebsarzt, da es sich gegebenenfalls um ein generelles und nicht um ein individuelles Beschäftigungsverbot handelt.

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